Am 30. Juli 2024 empfing die GDD-Geschäftsstelle auf Initiative der Friedrich-Naumann-Stiftung Besuch durch eine aus Vertretern der Datenschutzaufsichtsbehörde sowie aus Rechtsberatern und Vertretern der Wirtschaft bestehenden Delegation aus Sri Lanka.
Unter der Überschrift „The ties that bind data: EU-Germany (GDPR) & Sri Lanka (PDPA)“ war die Delegation nach Deutschland gereist, um sich vor Ort mit Datenschutzexperten bzw. -expertinnen sowie den relevanten nationalen Behörden und Organisationen zu vernetzen. Zielsetzung war, von den in Deutschland bereits über lange Zeit gewonnenen praktischen Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu profitieren. Neben der GDD war die Delegation unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu Besuch und traf sich mit der Leitung der LDI NRW Bettina Gayk. Der Besuch bei der GDD erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, um sich über den Datenschutzbeauftragten zu informieren.
Nach einer kurzen Vorstellung der GDD und ihrer Ziele sowie der europäischen Dachorganisation CEDPO informierten Yvette Reif, stellvertretende Geschäftsführerin der GDD, und Maximilian Olker, Referent bei der GDD, die Gäste zunächst kurz über das Zusammenspiel zwischen den unmittelbar bindenden europäischen Datenschutzvorgaben einerseits und dem nationalen BDSG andererseits.
Reif und Olker berichteten sodann über die lange Erfolgsgeschichte der innerbetrieblichen Überwachung des Datenschutzes in Deutschland und wie man sich von deutscher Seite zunächst im Rahmen der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und dann im Rahmen der DS-GVO für die Benennung von Datenschutzbeauftragten bei Unternehmen und öffentlichen Stellen stark gemacht habe.
Die Delegation wurde über die nationalen und im Verhältnis zur DS-GVO erweiterten Benennungsvoraussetzungen für Datenschutzbeauftragte in Deutschland informiert sowie über die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten und seinen Schutz. Gesprochen wurde außerdem über mögliche Interessenkonflikte sowie zulässige und unzulässige sonstige Tätigkeiten neben einer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.
Es kam ein spannender Austausch zwischen den Gästen und den beiden GDD-Vertretern zustande. Die Teilnehmer/-innen der Delegation zeigten großes Interesse an der praktischen Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben zum Datenschutzbeauftragten, vor allem hinsichtlich der Gewährleistung der Fachkunde sowie der Aspekte, die bei der Auswahl eines Datenschutzbeauftragten durch die benennende Stelle zu beachten sind.