Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und der SPD sind abgeschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Zahl gesetzlich vorgeschriebener Betriebsbeauftragter, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, signifikant zu reduzieren. Inwieweit von dieser Absicht auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte betroffen ist, wird sich erst im Rahmen des konkreten Gesetzgebungsverfahrens zeigen.
Bereits im Verlauf der Koalitionsverhandlungen hat die GDD an die zuständigen Arbeitsgruppen eine Stellungnahme folgenden Inhalts abgegeben: Betriebliche Datenschutzbeauftragte werden von der Wirtschaft nicht als Bürokratie wahrgenommen. Nach einem Evaluationsbericht des BMI zum aktuellen BDSG sind Datenschutzbeauftragte Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und übernehmen eine wichtige Rolle bei der operativen Umsetzung des Datenschutzrechts. Eine Änderung der Benennungspflichtgrenze, so der Bericht des BMI, könne zu Problemen und Umsetzungsdefiziten auch bei kleineren und mittleren Unternehmen führen, während ein spürbarer Entlastungseffekt nicht zu erwarten sei.
In diesem Sinne wird sich die GDD auch im Rahmen des konkreten Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Pläne der Koalition einsetzen und darauf hinwirken, dass die nationalen Regelungen mit Blick auf die Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht geändert werden.
Die vollständigen Praxishinweise der GDD mit Blick auf den Koalitionsvertrag können hier abgerufen werden.