In einer Stellungnahme für die mit dem Thema Datenschutz befassten Arbeitskreise der Koalitionsverhandlungen weist die GDD darauf hin, dass systemische Mängel im Datenschutzrecht soweit möglich durch Regulierung in Deutschland beseitigt werden sollten. Auch eine Revision der europäischen Datenakte und der DS-GVO ist nach Auffassung der GDD mit Blick auf Harmonisierung und Praktikabilität notwendig und muss entsprechend initiiert werden.
Mit Blick auf die Ergebnisse der Sondierungen von CDU/CSU und SPD, nach denen die zum Zweck des Rückbaus von Bürokratie die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten signifikant reduziert werden soll, weist die GDD darauf hin, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte keine Bürokratie für die unternehmerische Praxis darstellen. Im Gegenteil: Ihre Beratung der Unternehmensleitung in Fragen des Datenschutzrechts und der Europäischen Digitalakte wie der KI-Verordnung und dem Data Act führt zur Vermeidung von hohen Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen nach der DS-GVO.
Als rechtlich vorgesehene Ansprechpartner für Kunden und Beschäftigte lassen sich über die Datenschutzbeauftragten vielfach Konflikte in Datenschutzfragen im Vorfeld ausräumen, ohne dass sich Datenschutzaufsichtsbehörden einschalten.