Seminare & Schulungen

Rechtliche Schulungsverpflichtung

Nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darf zum Datenschutzbeauftragten nur auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis bestellt werden (Art. 38 Abs. 4 DS-GVO).

Das erforderliche Fachwissen setzt eine Trias rechtlicher, organisatorischer und technischer Kenntnisse voraus. Das Zusammenwirken von DS-GVO und BDSG, die hohe Zahl der Generalklauseln wie „berechtigte Interessen“ oder „schutzwürdige Belange“ sowie der Charakter des Datenschutzrechts als Querschnittsmaterie verdeutlichen, dass lediglich oberflächliche Kenntnisse des Datenschutzrechts insoweit nicht ausreichen können.

Nach Art. 39 Abs. 2 DS-GVO hat das Unternehmen den Beauftragten für den Datenschutz bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm insbesondere die zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Der Beauftragte muss vielmehr in die Lage versetzt werden, die fehlende Bestimmtheit des BDSG durch eine eigenständige datenschutzkonforme Interpretation auszugleichen. Nach § 4f Abs. 5 Satz 1 BDSG hat das Unternehmen den Beauftragten für den Datenschutz bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm insbesondere die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen seiner Unterstützungspflicht muss das Unternehmen auch eine angemessene Qualifizierung des betreffenden Mitarbeiters ermöglichen.

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GDDcert. EU
Datenschutzbeauftragte

Die GDD hat aus ihrer über 30-jährigen Erfahrung ein gestuftes Schulungskonzept zur Aus- und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Behörden entwickelt. Unter dem Dach der GDD-Datenschutz-Akademie wird dabei die Basisqualifikation des/der Datenschutzbeauftragten in einem insgesamt 10-tägigen Seminarzyklus vermittelt.

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Datenschutz-Akademie

ZertifikatAusbildung zum/zur Datenschutzauditor/in

In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, wie ein Datenschutzaudit im Detail geplant, die Zielsetzung ermittelt und ein Datenschutzaudit letztendlich durchgeführt werden. Datenschutzaudits sind unerlässlich, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicher- sowie darzustellen.

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Datenschutz-Akademie

ZertifikatAusbildung zum/zur Datenschutzkoordinator/in

Diese Aufgabe erfordert ein Verständnis für die Grundsätze des Datenschutzrechts und die organisatorischen Datenschutzanforderungen. Sie erhalten das grundlegende Basiswissen, um Ihre Rolle als Datenschutzkoordinator/in in der Schnittstelle zwischen den Unternehmensbereichen und der Datenschutzorganisation, dem Datenschutzmanagement bzw. der/dem Datenschutzbeauftragten gerecht werden zu können.

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