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41. DAFTA - Perspektiven des Datenschutzrechts 2018 - Anforderungen und Praxis

 
Erfahrungsaustausch von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten mit den Repräsentanten von Gesetzgebung und Verwaltung führt nicht nur in jedem Jahr zu konstruktiven und fruchtbaren Diskussionen, sondern auch zu einer Fortentwicklung des Datenschutzbewusstseins in den Betrieben, der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Die DAFTA bietet neben Plenumsvorträgen und Podiumsdiskussionen auch Fachforen und Workshops.
41. DAFTA - Perspektiven des Datenschutzrechts 2018 - Anforderungen und Praxis

41. DAFTA

Die 41. DAFTA ist die Letzte unter Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes. Obwohl es noch Monate als geltendes Recht anzuwenden ist, befassen wir Datenschützer uns so gut wie nicht mehr mit dem BDSG. Der Blick richtet sich 2017 fast ausschließlich auf die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz. In Unternehmen stehen die letzten Vorbereitungen für den 25. Mai 2018 an, also für den Tag, an dem der Schalter auf das neue Recht umgelegt wird.

Die DAFTA beleuchtet die Perspektiven des Datenschutzrechts 2018 und bietet eine wichtige Gelegenheit zu einer Standortbestimmung mit Blick auf die neuen Herausforderungen. Sie wird die zweite Stufe der Reform des deutschen Datenschutzrechts ebenso in den Fokus nehmen, wie die sich abzeichnenden Praxisthemen.

Was sind konkrete drängende Fragen im November 2017? Wie gehen wir in der Praxis mit Löschpflichten um? Wie können wir durch Maßnahmen der Pseudonymisierung moderne Angebote datenschutzkonform gestalten? Bleibt im Beschäftigtendatenschutz wirklich alles beim Alten und was ändert sich für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Obwohl das neue Recht noch nicht einmal anwendbar ist, wird es durch die ePrivacy-Verordnung schon in einen neuen Kontext gestellt. Wir müssen und werden uns damit ebenso befassen, wie mit dem in der Entstehung befindlichen Kaufrecht der Europäischen Union für Digitale Inhalte, das Daten zur Währung erhebt.

Wir stellen uns der Herausforderung, Antworten auf diese und weitere Frage zu geben. Dies werden wir auch 2017 gemeinsam mit Datenschützern aus Wirtschaft, Beratungspraxis, Ministerialverwaltung, Politik und insbesondere auch der Datenschutzaufsicht angehen.

Ein wenig Wehmut beim Aufbruch in die neue Zeit beim Abschied vom BDSG ist erlaubt. Für uns alle sollte das neue Europäische Datenschutzrecht aber als Herausforderung und Chance begriffen werden, einen zeitgemäßen und funktionierenden Datenschutz mit Augenmaß in Europa zu etablieren.

Lassen wir uns gemeinsam auf der 41. DAFTA im bewährten Rahmen des Kölner Maternushauses den Herausforderungen des neuen Datenschutzrechts für die Praxis stellen. Wir freuen uns auf einen praxisnahen und ertragreichen Kongress.

Das Programm der DAFTA 2017 können Sie hier abrufen.