03.12.2018
Bereits in ihrem Whitepaper für den Digital-Gipfel 2017 hat die Fokusgruppe unter Berücksichtigung der Vorgaben der DS-GVO Leitlinien für die Nutzung von Pseudonymisierungslösungen herausgearbeitet. Eine rechtssichere Pseudonymisierung schützt Bürgerinnen und Bürger, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, vor einer direkten Identifikation, denn ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen können Daten nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden.
Für den Digital-Gipfel 2018 findet eine Fortentwicklung der Beschreibungen des Whitepapers statt. Die Broschüre “Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen” unterstützt die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Umsetzung von Pseudonymisierungsverfahren und formuliert hierbei Mindeststandards für eine Pseudonymisierung. Denn ohne standardisierte Vorgaben bleibt der Einsatz von Pseudonymisierungslösungen uneinheitlich, was im Einzelfall nachteilig für Betroffene sein kann.
"Pseudonymisierung schützt personenbezogene Daten und sie ermöglicht deren wirtschaftliche Nutzung. Was unspektakulär klingt, ist ein wichtiger Schritt für den rechtskonformen Einsatz künstlicher Intelligenz" konstatiert Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern auf seiner Facebook-Seite. Weitere Informationen finden Sie in der digitalen Broschüre.
Das Dokument kann hier abgerufen werden.
UPDATE vom 14.01.2019: Eine englischsprachige Übersetzung ist hier verfügbar.