Datenschutz und Datensicherheit sind tragende Säulen von Freiheit und Privatheit. Sich für die informationelle Selbstbestimmung einzusetzen ist in Zeiten der Digitalisierung zu einer elementaren Aufgabe für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft geworden. Im Spannungsfeld unternehmerischer und gesellschaftlicher Interessen einerseits sowie wertepolitischer und rechtlicher Notwendigkeiten andererseits, ist das so ehrenhaft wie couragiert. Die GDD will im Rahmen ihrer alljährlichen Datenschutz-Fachtagung (DAFTA) stets Persönlichkeiten würdigen, die sich um Datenschutz und Datensicherheit verdient gemacht haben.
Eickelpasch begleitete von deutscher Seite die Verhandlungen um die Europäische Datenschutzreform. Seinem persönlichen Engagement ist es zu verdanken, dass in Art. 37 DS-GVO auch eine Öffnungsklausel zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter aufgenommen wurde, die kurz vor Ende der Trilogverhandlungen entfallen war. Nur so konnte das in Deutschland bewährte Prinzip der betrieblichen Selbstkontrolle im Datenschutz beibehalten bleiben.
Dem Referat Datenschutzrecht im Bundesministerium des Innern verblieb mit Blick auf die Bundestagwahl nur sehr wenig Zeit, einen Entwurf zur Umsetzung der DS-GVO und der Richtlinie zum Datenschutz in Polizei und Justiz zu erarbeiten. Vorjahrespreisträgerin und Laudatorin Viviane Reding, MdEP sprach in diesem Zusammenhang anerkennend vom "Wunder von Jörg".
Die unter Eickelpaschs Federführung erarbeitete Neufassung des BDSG ist aus Sicht der GDD grundsätzlich zu begrüßen, weil sie dazu beiträgt, die Unterkomplexität der DS-GVO durch differenzierte und am bisherigen Recht orientierte Regelungen zu konkretisieren und praxisgerecht auszugestalten.