04.11.2019
Anlässlich des Digital-Gipfels 2019 hat es sich die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform 9 „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ zur Aufgabe gemacht, einen Entwurf für einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten zu erarbeiten. In Zeiten enormer Datenmengen, mit denen Anwendungen der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens gefüttert werden können, kann die Pseudonymisierung einen wichtigen Beitrag leisten, einen Ausgleich zwischen technologischem Fortschritt und den Persönlichkeitsrechten von Nutzerinnen und Nutzern zu schaffen.
Über das Konstrukt der Verhaltensregel erhalten Datenverarbeiter die Möglichkeit, die Pseudonymisierung anhand transparenter Vorgaben vorzunehmen. Betroffene profitieren von der Anwendung einheitlicher Standards.
Die Fokusgruppe plant, in einer Überarbeitung der Verhaltensregel die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollprozesse zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben festzulegen. Ebenso sollen Good Practices folgen, um Datenverarbeitern die Anwendung des Code of Conducts in der Praxis zur veranschaulichen.
>> Der Code of Conduct kann hier heruntergeladen werden.
>> Die englischsprachige Übersetzung des Codes finden Sie hier.