Seit dem 25. Mai 2018 gilt sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ein neues Datenschutzrecht. Die vorrangige Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt, soweit der Unionsgesetzgeber den EU-Mitgliedsstaaten Regelungsspielräume belassen hat. Die vorliegende Praxishilfe stellt DS-GVO- und BDSG-Vorschriften im thematischen Zusammenhang dar. Die Text-Synopse wurde von Thomas Müthlein (GDD-Vorstand) besorgt.
GDD-Praxishilfe DS-GVO VI - Textausgabe DS-GVO mit Zuordnung des BDSG, Version 1.2, Stand August 2018.