03.07.2020
Angesichts der Tatsache, dass weder die EU-Datenschutzrichtlinie noch die DS-GVO ein bedingungsloses „Konzernprivileg“ kennen, ist die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe von Mitarbeiterdaten im Unternehmensverbund häufig nicht unproblematisch. Datenflüsse innerhalb von Konzernstrukturen sind komplex und bedürfen einer gut strukturierten Datenschutz-Organisation sowie einer vertieften datenschutzrechtlichen Bewertung.
Vor diesem Hintergrund greift die GDD mit der vorliegenden Praxishilfe Grundsatzfragen und typische Personaldatenflüsse unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten beispielhaft auf, um den betrieblichen Datenschutzbeauftragten die praktische Umsetzung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben zu erleichtern und zugleich einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich zu leisten.
Im Vergleich zur Vorauflage wurden Zulässigkeitsfragen einer Übermittlung von Mitarbeiterdaten im Unternehmensverbund an die DS-GVO angepasst und Abgrenzungen zwischen der Auftragsverarbeitung und einer alleinigen oder gemeinsamen Verantwortlichkeit ergänzt. Praxisbeispiele sollen Organisationen dabei unterstützen, wie die Bewertung einer klassischen Datenweitergabe im Unternehmensverbund erfolgen kann.
>> Die Praxishilfe kann hier heruntergeladen werden.
>> Eine Möglichkeit zur Vertiefung der Rechtsfragen rund um die Datenübermittlung im Unternehmensverbund finden Sie hier.
Eine Übersicht über alle Praxishilfen finden Sie hier.