16.12.2020
[...] das Verhalten der betroffenen Personen innerhalb der EU beobachten (Art. 3 Abs. 2 lit. b DS-GVO) oder auf Grund des Völkerrechts das Recht eines Mitgliedstaates anwendbar ist (Art. 3 Abs. 3 DS-GVO). In den Fällen des Art. 3 Abs. 2 DS-GVO haben der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter gem. Art. 27 Abs. 1 DS-GVO grundsätzlich einen Vertreter in der EU schriftlich zu benennen.
Im Folgenden widmet sich die Praxishilfe den rechtlichen Rahmenbedingungen der Benennung und soll als Hilfestellung für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Dienstleister dienen.
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