Da wird aus Sorge um den neuen Datenschutz eine Wunschzettelaktion für Kinder abgesagt. Dort wird ein Weihnachtszuschuss für Bedürftige gestrichen. Es sieht ganz so aus, als ginge der Grinch umher.
Richtig ist, dass seit Mai 2018 die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt. Wie mit jeder Gesetzesänderung gehen damit Anpassungen geschäftlicher und behördlicher Prozesse einher. Doch Panik ist nicht angebracht. Ein Großteil der hergebrachten Verfahren ist weiterhin zulässig. Ansonsten genügen in der Regel kleine Handgriffe, um eine Datenverarbeitung wieder zulässig zu machen.
Falls Sie befürchten, dass der Datenschutz ihr gemeinnütziges oder wohltätiges Projekt zunichtemacht, nehmen Sie die umfassende Beratung durch die GDD-Geschäftsstelle kostenfrei in Anspruch. Geben Sie dem Datenschutz-Grinch keine Chance.