28.04.2021
Den Schwerpunkt der GDD-Umfrage bildete die Frage nach der konkreten Beschreibung einer Datenschutzverletzung, um den Umgang von Verantwortlichen mit den gesetzlichen Pflichten aus Art. 33 u. 34 DS-GVO insgesamt in Erfahrung zu bringen und wichtige Beurteilungskriterien für den Leser aufzuzeigen.
Auf Basis der Ergebnisse sind Verantwortliche für den Datenschutz oder Datenschutzbeauftragte dazu angehalten, sich mit Meldepflichten auseinanderzusetzen, da Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in den unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten können. Hinsichtlich ihres Erkennens und einer sich daran anschließenden Risikobewertung bedarf es daher Kenntnisse der rechtlichen Anforderungen. Außerdem bestehen starke Anhaltspunkte dafür, dass ausreichend geschulte Mitarbeiter, welche als interne Meldestelle für Datenschutzverletzungen fungieren können, einen wichtigen Beitrag im Umgang mit Meldepflichten und der Vermeidung von Datenpannen leisten dürften.
Mit Hilfe des GDD-Praxisreport 2021 - Datenschutzverletzungen möchte die GDD einen wichtigen Beitrag für die Rechtsanwendung leisten. Die GDD wird ihren Mitgliedern zu diesem Zweck außerdem den Ratgeber zu Datenpannen in der aktualisierten 3. Auflage im Mai 2021 zur Verfügung stellen.