Zumindest zwei von drei Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes sind unter erheblichem Zeitdruck vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet worden. Sie haben den Regelungsbereich des BDSG erheblich erweitert. Zugleich führen die teilweise komplexen Neuregelungen zu Interpretations- und Umsetzungsproblemen. Insbesondere die sogenannte BDSG-Novelle II, die den Datenschutzskandalen wegen illegalem Adresshandel und unzulässiger Mitarbeiterüberwachung geschuldet war, zieht eine Vielzahl von Rechts- und Praxisfragen nach sich.
Die 33. Datenschutzfachtagung (DAFTA) unter dem Leitthema „Neues BDSG: Konsequenzen aus Datenschutzskandalen und Missmanagement“ greift die Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes auf und stellt sie auf den Prüfstand der praktischen Umsetzbarkeit. Sämtliche Themenschwerpunkte der drei Novellen werden in Workshops aufgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten, die sich in den Monaten nach Inkrafttreten der Novellierungen anbieten bzw. schon bewährt haben, aufgezeigt. Auch das 28. RDV-Forum unter dem Leitthema „Brennpunkt Mitarbeiterüberwachung“ lässt vor dem Hintergrund des neuen § 32 BDSG wieder hochinteressante Fachvorträge und Diskussionen erwarten.
Nutzen Sie die 33. DAFTA und das 28. RDV-Forum zur Fort- und Weiterbildung. Die Neuregelung des § 4f Abs. 3 BDSG, der eine entsprechende Unterstützungspflicht der verantwortlichen Stelle vorsieht, unterstützt Sie dabei. Wir freuen uns, Sie zur 33. DAFTA vom 19. - 20. November 2009 und zum 28. RDV-Forum am 18. November 2009 in Köln begrüßen zu dürfen.