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34. DAFTA: "Der Mensch 2.0 - erst berechnet, dann berechenbar?"

 

Die zunehmende allgegenwärtige Datenverarbeitung ermöglicht die Bildung von Persönlichkeitsprofilen in einem unabsehbaren Ausmaß. Der Ausbau öffentlich zugänglicher Datenquellen und die Verlagerung der Kommunikation in soziale Netzwerke ermöglicht die Berechnung und Berechenbarkeit menschlicher Eigenschaften und Verhaltensweisen. Hier gilt es, wirksame datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, durch die das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht in seinen Grundfesten gewahrt bleiben.

 

Der Gesetzgeber hat mit den Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes im letzten Jahr den Versuch unternommen, zumindest in Teilbereichen für die Datenverarbei-
tung neue Zulässigkeits- und Transparenzregelungen zu schaffen. Neben den umfassenden Transparenzrechten beim sog. Scoring wurde auch der Kundenda-
tenschutz, insbesondere der Adresshandel, neu geregelt und mit zusätzlichen Transparenzanforderungen versehen. Ein Jahr nach Inkrafttreten stellt sich nunmehr die Frage, wie die neuen Anforderungen der BDSG-Novellen in der Praxis umzusetzen sind. Hier ist die Diskussion über die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften und die daraus abzuleitenden Maßnahmen für die Datenschutz-
organisation in vollem Gange.

 

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes will die Bundesregierung einen weiteren Themenkomplex gesetzlich konkretisieren bzw. neu regeln. Insbesondere die Überwachung von Beschäftigten soll strengeren Voraussetzungen unterliegen. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Beschäftigtendatenschutz wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte zusätzlich gefordert werden, da entsprechende Überwachungsmaßnahmen seiner Vorabkontrolle unterliegen.    

 

Die 34. Datenschutzfachtagung greift die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz auf und stellt sie im Plenum zur Diskussion der Fachöffentlichkeit. Aktuelle Praxisfragen des betrieblichen und behördlichen Datenschutzes werden in Workshops aufgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Angesichts der Komplexität der Themenstellungen sind auf der diesjährigen DAFTA wieder hochinteressante Fachvorträge, Diskussionen und Erfahrungsaustausch zu erwarten. Die 34. DAFTA und das 29. RDV-Forum sind damit in besonderer Weise geeignet, zur Fort- und Weiterbildung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten beizutragen. Insoweit besteht nach der Neuregelung des § 4f Abs. 3 BDSG auch eine entsprechende Unterstützungspflicht der Unternehmen. Wir freuen uns, Sie zur 34. DAFTA vom 18. - 19. November 2010 und zum 29. RDV-Forum am 17. Novem-
ber 2010 in Köln begrüßen zu dürfen.

 

Das Programm der diesjährigen DAFTA können Sie hier abrufen.

 

 

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