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36. DAFTA: "Datenschutzmanagement à la Brüssel"

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung befindet sich derzeit in der Beratung des Europaparlaments und des Europäischen Rates. Diese wird von einer breiten Fachdiskussion begleitet.

 

Der Entwurf der EU-Kommission macht deutlich, dass bei Unternehmen und Behörden erhebliche Änderungen bzw. Ergänzungen des Datenschutzmanagements notwendig werden. So regelt Art. 11 des Verordnungsentwurfs, dass allgemein zugängliche Datenschutzrichtlinien bzgl. Betroffenenrechte vorhanden sein müssen. Art. 22 fordert Strategien und deren Nachweis für Maßnahmen zur Gewährleistung insbesondere der allgemeinen Dokumentationspflichten  (Art. 28) der Datensicherheit  (Art. 30), zu Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 33) und zur vorherige Zurateziehung der Aufsichtsbehörde (Art. 34) bei sensitiver Datenverarbeitung. Ein Audit zur Überprüfung der Verpflichtungen nach Art. 22 soll durch interne oder externe Prüfer erfolgen. Zugleich ist ein Datenschutzmanager in Form des betrieblichen Datenschutzbeauftragten für  kleine und  mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern vom Grundsatz her nicht vorgesehen.

 

Die 36. DAFTA greift die Folgen der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung für das betriebliche Datenschutzmanagement auf und stellt diese mit Experten aus Brüssel und Berlin zur Diskussion.  Aktuelle Praxisfragen des betrieblichen

und behördlichen Datenschutzes werden in Workshops aufgearbeitet

und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

 

Wir freuen uns, Sie zur 36. DAFTA vom 22.-23. November 2012 und zum 31. RDV-Forum am 21. November 2012 in Köln begrüßen zu dürfen.



Das Programm der diesjährigen DAFTA können Sie hier abrufen.


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