13.09.2013
Dem Nutzen von Big Data steht jedoch ein hohes Risiko für die Privatheit und die informationelle Selbstbestimmung gegenüber. Auf der diesjährigen DAFTA soll deshalb über Anwendungsszenarien und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen gesprochen werden. Hier stehen Wirtschaft und Verwaltung in einer großen Verantwortung.
Neben Plenumsvorträgen und –diskussionen werden auch wieder aktuelle Praxisfragen des betrieblichen und behördlichen Datenschutzes in Workshops aufgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Angesichts der Komplexität der Themenstellungen sind auf der diesjährigen DAFTA wieder hochinteressante Fachvorträge, Diskussionen und Erfahrungsaustausch zu erwarten. Die 37. DAFTA und das 32. RDV-Forum sind damit in besonderer Weise geeignet, zur Fort- und Weiterbildung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten beizutragen. Insoweit besteht gemäß § 4f Abs. 3 BDSG auch eine entsprechende Unterstützungspflicht der Unternehmen.
Wir freuen uns, Sie zur 37. DAFTA vom 14. - 15. November 2013 und zum 32. RDV-Forum am 13. November 2013 in Köln begrüßen zu dürfen. Das Programm der diesjährigen DAFTA können Sie hier downloaden.