Köln, 17.11.2016. Den DAFTA-Vormittag bestritten Jörg Eickelpasch (Bundesministerium des Innern), Chris Newiger (Konzerndatenschutzbeauftragte Deutsche Bahn AG), Dr. Jyn Schultze-Melling, (Director for Privacy Policy, Facebook Irland) und Prof. Dr. Dieter Kugelmann (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland–Pfalz). Nach den Impulsreferaten der Teilnehmer entspann sich unter Moderation von Joerg Heidrich (Justiziar Heise Zeitschriften Verlag) und weiterer Beteiligung von Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Vorstandsvorsitzender der GDD) eine Podiumsdiskussion zu den drängenden Fragen des neuen Rechts.
So könnten Unternehmen angesichts des drastischen Haftungsregimes womöglich gehemmt sein, die Beratung durch ihre Aufsichtsbehörde in Anspruch zu nehmen, wenn dies im Gegenzug behördliche Maßnahmen oder sogar Bußgelder nach sich ziehen kann. Die DS-GVO lasse jedoch auch Spielraum für eine umfassende Beratung, bevor zu aufsichtsbehördlichen Mitteln gegriffen werden müsse.
Einwilligungen, die nach bisherigem Recht wirksam erteilt wurden, sollen nach dem Willen des Düsseldorfer Kreises auch weiterhin als datenschutzrechtliche Erlaubnis verwertbar bleiben. Freilich obliege es den Unternehmen, genau zu prüfen, ob die vorhandenen Alteinweilligungen zumindest der Art nach mit den neuen Regeln vereinbar sind.
Insgesamt sei es aber beachtlich, wie viel vom Harmonisierungsgedanken umgesetzt wurde. „One continent – one law“ sei tatsächlich verwirklicht worden, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich gewesen sei. Das neue Recht habe Europa näher zusammengebracht.