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Aufsichtsbehörden stellen umfassende Mindestanforderungen an die Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf

 
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz für die Privatwirtschaft (Düsseldorfer Kreis) haben am 24./25. November 2010 Mindestanforderungen an die Fachkunde und die Unabhängigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aufgestellt. Hintergrund ist die Feststellung bei der Kontrolle von Unternehmen, dass die Fachkunde nicht durchgängig der komplexen Datenverarbeitung und den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügt. Unabhängig von Branche und Größe der verantwortlichen Stelle wird die allgemeine Beherrschung des Datenschutzrechts verlangt. Dazu zählen Grundkenntnisse des verfassungsrechtlich garantieren Persönlichkeitsrechts, umfassende Kenntnisse des Bundesdatenschutzgesetzes und Kenntnisse einschlägiger technischer Vorschriften, insbesondere Sicherheitsanforderungen nach § 9 BDSG. Branchenspezifisch werden zudem umfassende Kenntnisse der spezialgesetzlichen relevanten Vorschriften, Kenntnisse der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit sowie Kenntnisse im praktischen Datenschutz-Management gefordert.

Die Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass diese Mindestkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im ausreichenden Maße vorliegen müssen.

Die GDD begrüßt den Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden, die Mindestanforderungen an die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten zu definieren. Das auf langjährige praktische Erfahrung basierende Ausbildungskonzept der GDD beinhaltet sämtliche Anforderungen hinsichtlich der Bereiche Datenschutzrecht, IT-Sicherheit und Datenschutz-Management. Zudem bietet die GDD betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit zur Zertifizierung der Datenschutzqualifikation. Die Inhalte des Ausbildungskonzepts sowie der Zertifizierung sind entwickelt und abgestimmt mit dem Präsidium der GDD-Datenschutz-Akademie, dem u.a. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angehören.