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Aus- und Fortbildung im Datenschutz 2010

 

Das Bundesdatenschutzgesetz ist Mitte des Jahres umfassend novelliert worden. Zum Teil treten die Änderungen erst 2010 in Kraft. Gestärkt hat der Gesetzgeber die Rechstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, dessen Pflicht zur Fortbildung in § 4f Abs. 3 BDSG verankert wurde.

 

Das Ausbildungskonzept der GDD und DATAKONTEXT setzt seit mehr als drei Jahrzehnten Maßstäbe für die Aus- und Weiterbildung der Datenschutzbeauftragten in Wirtschaft und Verwaltung.

 

Neben der Basisausbildung mit der Prüfung zum Datenschutzbeauftragten (GDDcert.) bieten die aufgaben- und fachspezifischen Seminare Aktualität und Praxisnähe.

 

Unsere Referenten sind ausgewiesene Experten für die Lösung rechtlicher, technischer und organisatorischer Herausforderungen im Datenschutz und IT-Sicherheit. Für 2010 hat die Datenschutz-Akademie das Seminarprogramm aktualisiert und um interessante Themen erweitert. Die Detailprogramme finden Sie unter den jeweiligen Seminaren.