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Awareness für Datenschutz bei der Unternehmensführung: Hamburg-Mannheimer gewinnt GDD-Datenschutz-Award 2004

 
Die Hamburg-Mannheimer Versicherung ist Preisträger des Datenschutz-Awards 2004, der anlässlich der 28. Datenschutzfachtagung (DAFTA) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) am 19. November vergeben wurde. Mit dem Datenschutz-Award werden Unternehmen oder Behörden ausgezeichnet, die Beispielhaftes für den Datenschutz geleistet haben. Grundlage der Vergabe bildet die Mehrheitsentscheidung der DAFTA-Teilnehmer.
In diesem Jahr wurde der Award für die beste Vorgehensweise zur Schaffung von Awareness bei der Unternehmensführung vergeben. Der Datenschutzbeauftragte der Hamburg-Mannheimer Versicherungsgesellschaften, Rainhard Degener, stellte zunächst heraus, dass angesichts der harten wirtschaftlichen Umfeldbedingungen zum Teil wenig Platz für den Datenschutz im Bewusstsein von Unternehmensführungen vorhanden sei. Zusammen mit dem Betriebsrat und Kollegen aus der Versicherungsbranche sei es ihm jedoch gelungen, den Vorstand von der Notwendigkeit einer Privacy Policy zu überzeugen. In dieser Privacy Policy bekennt sich der Vorstand klar zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die Datenschutzpolitik seines Hauses sei in drei Detaillierungsebenen strukturiert, die von Leitlinien über ein Datenschutzkonzept bis hin zu konkreten Maßnahmen reichen. Die Policy, die intern publiziert und beworben wurde, nutzt der betriebliche Datenschutzbeauftragte bei jeder sich passenden Gelegenheit zur Durchsetzung von Datenschutzmaßnahmen und nimmt damit den Vorstand beim Wort.

Auch die anderen Bewerber um den GDD-Datenschutz-Award 2004 gaben hilfreiche Anregungen, wie Awareness für den Datenschutz bei der Unternehmensführung erreicht werden kann. Weitere Auszeichnungen gingen deshalb an: Günther Otten (Gothaer Finanzholding AG), Jürgen Heck (Datenschutz-Kompetenzzentrum Dortmund) und Lutz Neundorf (ABB-Konzern).