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BDSG-Novelle II verabschiedet

 

Am Freitag den 10. Juli 2009 hat der Bundesrat die sogenannte BDSG-Novelle II verabschiedet. Neben einer Änderung der Zulässigkeit der personalisierten Werbung werden auch der Beschäftigtendatenschutz und die Auftragsdatenverarbeitung rechtlich neu gestaltet. Hinzu kommen Informationspflichten für die Unternehmen bei Datenschutzpannen, erweiterte Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und eine Stärkung der Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch Kündigungsschutz und der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung.

 

Diese Regelungen treten am 1. September 2009 in Kraft. Lediglich für die personalisierte Werbung gibt es eine Übergangsfrist.

 

Bereits am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die sogenannte BDSG-Novelle I verabschiedet, in der u.a. die Zulässigkeit der automatisierten Einzelentscheidungen, des Scoring und der Datenübermittlung an Auskunfteien neu geregelt werden sowie die Rechte des Betroffenen erweitert. Die BDSG-Novelle I tritt am 1. April 2010 in Kraft.

 

Ebenfalls verabschiedet ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (BDSG-Novelle III), die weitere Transparenzregelungen schafft.

 

Die GDD hat die verschiedenen Gesetzgebungsnovellen in einem Gesetzestext konsolidiert, der nachstehend zum Download bereitsteht.

 

Die Novellierungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Datenschutzorganisation und die Geschäftsprozesse der Unternehmen. Angesichts der knappen Umsetzungsfristen bietet die GDD bundesweit mehrere Praxisforen an. Das Programm "Die Novellierung des Datenschutzrechts" (BDSG-Novelle I und II) finden Sie ebenfalls nachstehend.

 

Download >> BDSG-Gesetzestext mit Novellen I-III
Download >> Programm "Die Novellierung des Datenschutzrechts" BDSG-Novelle I und II

 

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