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Beratungsfunktion von Datenschutzaufsichtsbehörde gefährdet

 
- GDD-Pressemitteilung -

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 24.05.2005 beschlossen, die Funktion der Datenschutzaufsichtsbehörde dem Ministerium für Inneres und Sport zuzuweisen. Bisher wurde diese Aufgabe vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen wahrgenommen. Der niedersächsische Innenminister begründet die Trennung der Datenschutzaufsicht für den öffentlichen und den gewerblichen Bereich mit Synergieeffekten und der Möglichkeit von Einsparungen. Bisher habe das Innenministerium die Fachaufsicht über den Landesdatenschutzbeauftragten im nicht öffentlichen Bereich gehabt. Durch Aufgabenkonzentration im Innenministerium entfalle eine Bürokratieebene, da die Aufgabe der Beratung und Kontrolle direkt vom Ministerium wahrgenommen werde.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) in der über 1.700 Unternehmen und Behörden zusammengeschlossen sind, darunter 250 aus Niedersachsen, weist darauf hin, dass die Umorganisation der Datenschutzaufsichtsbehörde nicht mit einer Einsparung bei den Ressourcen verbunden werden darf. Zu Recht hat die Europäische Kommission in ihrem Ersten Bericht über die Durchführung der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) darauf hingewiesen, dass eine mangelhafte Mittelausstattung die notwendige Unabhängigkeit der Kontrollstellen beinträchtigen kann. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat die Datenschutzaufsichtsbehörde neben der Datenschutzkontrolle auch die Beratung der Unternehmen in Datenschutzfragen zur Aufgabe. Insbesondere die betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz das Recht und zum Teil sogar die Pflicht, sich mit Fragen in Bezug auf das Datenschutzrecht und die Datenschutzorganisation an ihre jeweilige Aufsichtsbehörde zu wenden. Soweit mit der Neuorganisation der Datenschutzaufsicht Synergieeffekte und Einsparungen verbunden sind, sollte diese darauf verwandt werden, die Unterstützungs- und Beratungsfunktion für die Wirtschaft zu erweitern. Die GDD weist darauf hin, dass die Bedeutung des Datenschutzes in den Unternehmen durch die rasante technologische Entwicklung stark zugenommen hat. Der datenschutzkonforme Umgang mit ihren personenbezogenen Daten werde verstärkt von den Kunden kritisch hinterfragt und bei den Unternehmen eingefordert. Das gleiche gelte auch bei der Nutzung von Mitarbeiterdaten. Auf jeden Fall, so Prof. Peter Gola, Vorstandsvorsitzender der GDD, müsse gewährleistet werden, dass Vertreter der Datenschutzaufsichtsbehörde weiterhin regelmäßig an den von der GDD organisierten Erfahrungsaustauschkreisen zum Datenschutz in Hannover und Braunschweig teilnehmen. Bisher war es üblich, dass Vertreter der Datenschutzaufsicht ihrer Beratungsfunktion auch durch Mitwirkung bei GDD-Erfa-Kreisen nachgekommen sind. In den bundesweit verteilten Erfa-Kreisen sind die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Region zusammengeschlossen, um die vielfältigen rechtlichen und technisch-organisatorischen Fragen rund um den Datenschutz einer Lösung zuzuführen. Weiterhin muss nach Auffassung der GDD auch gewährleistet sein, dass in ausreichender Anzahl kompetente Ansprechpartner im Innenministerium als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde vorhanden sind. Die GDD und ihre Erfa-Kreise in Hannover und Braunschweig sagen den Datenschutzverantwortlichen ihre Unterstützung zu und bieten gleichzeitig der neuen Aufsichtsbehörde ihre Kooperation an.