- Info
- GDD-Pressemitteilung -
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 24.05.2005 beschlossen,
die Funktion der Datenschutzaufsichtsbehörde dem Ministerium für
Inneres und Sport zuzuweisen. Bisher wurde diese Aufgabe vom
Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen wahrgenommen. Der
niedersächsische Innenminister begründet die Trennung der
Datenschutzaufsicht für den öffentlichen und den gewerblichen Bereich
mit Synergieeffekten und der Möglichkeit von Einsparungen. Bisher habe
das Innenministerium die Fachaufsicht über den
Landesdatenschutzbeauftragten im nicht öffentlichen Bereich gehabt.
Durch Aufgabenkonzentration im Innenministerium entfalle eine
Bürokratieebene, da die Aufgabe der Beratung und Kontrolle direkt vom
Ministerium wahrgenommen werde.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) in der
über 1.700 Unternehmen und Behörden zusammengeschlossen sind, darunter
250 aus Niedersachsen, weist darauf hin, dass die Umorganisation der
Datenschutzaufsichtsbehörde nicht mit einer Einsparung bei den
Ressourcen verbunden werden darf. Zu Recht hat die Europäische
Kommission in ihrem Ersten Bericht über die Durchführung der
Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) darauf hingewiesen, dass eine
mangelhafte Mittelausstattung die notwendige Unabhängigkeit der
Kontrollstellen beinträchtigen kann. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz
hat die Datenschutzaufsichtsbehörde neben der Datenschutzkontrolle auch
die Beratung der Unternehmen in Datenschutzfragen zur Aufgabe.
Insbesondere die betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben nach dem
Bundesdatenschutzgesetz das Recht und zum Teil sogar die Pflicht, sich
mit Fragen in Bezug auf das Datenschutzrecht und die
Datenschutzorganisation an ihre jeweilige Aufsichtsbehörde zu wenden.
Soweit mit der Neuorganisation der Datenschutzaufsicht Synergieeffekte
und Einsparungen verbunden sind, sollte diese darauf verwandt werden,
die Unterstützungs- und Beratungsfunktion für die Wirtschaft zu
erweitern. Die GDD weist darauf hin, dass die Bedeutung des
Datenschutzes in den Unternehmen durch die rasante technologische
Entwicklung stark zugenommen hat. Der datenschutzkonforme Umgang mit
ihren personenbezogenen Daten werde verstärkt von den Kunden kritisch
hinterfragt und bei den Unternehmen eingefordert. Das gleiche gelte
auch bei der Nutzung von Mitarbeiterdaten. Auf jeden Fall, so Prof.
Peter Gola, Vorstandsvorsitzender der GDD, müsse gewährleistet werden,
dass Vertreter der Datenschutzaufsichtsbehörde weiterhin regelmäßig an
den von der GDD organisierten Erfahrungsaustauschkreisen zum
Datenschutz in Hannover und Braunschweig teilnehmen. Bisher war es
üblich, dass Vertreter der Datenschutzaufsicht ihrer Beratungsfunktion
auch durch Mitwirkung bei GDD-Erfa-Kreisen nachgekommen sind. In den
bundesweit verteilten Erfa-Kreisen sind die Datenschutzbeauftragten der
jeweiligen Region zusammengeschlossen, um die vielfältigen rechtlichen
und technisch-organisatorischen Fragen rund um den Datenschutz einer
Lösung zuzuführen. Weiterhin muss nach Auffassung der GDD auch
gewährleistet sein, dass in ausreichender Anzahl kompetente
Ansprechpartner im Innenministerium als zuständige
Datenschutzaufsichtsbehörde vorhanden sind. Die GDD und ihre
Erfa-Kreise in Hannover und Braunschweig sagen den
Datenschutzverantwortlichen ihre Unterstützung zu und bieten
gleichzeitig der neuen Aufsichtsbehörde ihre Kooperation an.