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Bundestag fordert Modernisierung des Datenschutzrechts

 

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29. März 2007 mit den Stimmen aller Fraktionen eine Entschließung gefasst, nach der ein modernes Datenschutzrecht und gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutzaudit, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur Genomanalyse gefordert wird. Er folgt damit einer entsprechenden Empfehlung des Innenausschusses.

 

Auch die GDD hat in einer Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 05.03.07 angesichts der technischen Entwicklungen sowie der Zersplitterung und mangelnde Verständlichkeit der bisherigen Datenschutznormen eine Modernisierung des Datenschutzrechts im Einklang mit den Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie befürwortet.