In einem offenen Brief an die Artikel-29-Datenschutzgruppe gibt CEDPO Anregungen zu Bestellung, Stellung, Aufgaben und Fachkunde des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO.
18.10.2016

Um frühzeitig auf die Implementierung der DSGVO vorzubereiten, hat die Artikel-29-Gruppe am 26. Juli 2016 ein sog. "Fablab" veranstaltet, das in Form eines Workshops die Brücke zwischen gesetzlichen Konzeptionen und der operativen Durchführung schlagen möchte. CEDPO wurde zu diesem Treffen in Brüssel eingeladen, um auf Fragestellungen zum Datenschutzbeauftragten einzugehen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Workshops findet sich
hier.
Im Nachgang zum Workshop hat CEDPO erste Antworten auf die aufgeworfenen Fragen formuliert und in einem offenen Brief an die Artikel-29-Gruppe versendet. Hierbei wurde u.a. auf die geforderte Fachkunde sowie die Möglichkeiten einer externen oder internen Bestellung ebenso eingegangen, wie das Vorliegen möglicher Interessenkonflikte, die Haftung sowie der Umfang seiner/ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben.
Der Brief kann
hier abgerufen werden.