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CEDPO veröffentlicht Warschau Erklärung 2013

 
Im Zuge der 35. Internationalen Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden hat der auf Initiative der GDD gegründete europäische Dachverband CEDPO in seiner Warschau Erklärung 2013 "Call for incentives to promote the appointment of DPOs" erneut auf die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten im europäischen Gesetzesvorhaben einer Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen.

Im Zuge der 35. Internationalen Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden hat der auf Initiative der GDD gegründete europäische Dachverband CEDPO in seiner Warschau Erklärung 2013 "Call for incentives to promote the appointment of DPOs" erneut auf die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten im europäischen Gesetzesvorhaben einer Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen. Anlass der Warschau Erklärung war nicht nur die Teilnahme von Vertretern von CEDPO an der Datenschutz-Konferenz, sondern auch die Fertigstellung des neusten CEDPO Positionspapiers "Improve the protection of (our/your) data: 6 incentives for appointment of DPOs", das dem Gesetzgeber in Brüssel konkrete Anhaltspunkte geben soll, wie in den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung Anreize zugunsten von Unternehmen geschaffen werden können, die auf die Expertise eines bestellten Datenschutzbeauftragten zurückgreifen.

Die CEDPO Erklärung sowie das Positionspapier fanden bereits auf der Konferenz Zuspruch seitens weiterer europäischer Datenschutz-Verbände aus Lettland, Österreich und Polen und veranlassten diese, sich der CEDPO Position unmittelbar anzuschließen. Die Warschau Erklärung sowie das Positionspapier stehen auf der Internetpräsenz von CEDPO (www.cedpo.eu) zum Download bereit.