Unter dem Leitthema „Datenschutz neu denken?“ hinterfragt die 31. Daten-
schutzfachtagung (DAFTA) vom 15. - 16. November 2007 in Köln die Bedeutung des Datenschutzes unter den Vorzeichen einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze zu Lasten der informationellen Selbstbestimmung. Die von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), Bonn, veranstaltete DAFTA geht in Form von Vorträgen und einer Podiumsdiskussion mit namhaften Experten wie der Richterin am Bundesverfassungsgericht Hohmann-Dennhardt, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Konrad Freiberg und dem ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum der Frage nach, inwieweit eine stetige Ausweitung der staatlichen Sicherheits- und Kontrollbefugnisse noch in einem angemessen Verhältnis zu den Datenschutzanforderungen steht, welche an die Wirtschaft gestellt werden.
In praxisorientierten Fachforen werden aktuelle Fragestellungen der Datenverarbeitung in den Unternehmen aufgearbeitet und die Anforderungen an den Datenschutz definiert. Neben neuen Aspekten des Kundendatenschutzes werden z.B. Datenflüsse im Unternehmensverbund, neue Anforderungen an die betriebliche E-Mail-Organisation, das Web 2.0, das neue Datenschutzmodul im IT-Grundschutz, aktuelle Fragen der Informationssicherheit sowie die Sanktionspraxis der Aufsichtsbehörden aufgegriffen. Auch das erfolgreiche Spezialforum zum Gesundheits- und Sozialdatenschutz wird mit Praxisfragen der Patientendatenverarbeitung im Gesundheitswesen fortgesetzt.
Das 26. RDV-Forum am 14. November 2007 steht unter dem Leitthema „Arbeitnehmerdatenschutz – Digitale Personalakte und neue Überwachungstechniken“ und beantwortet, was aus Datenschutzsicht zu berücksichtigen ist, wenn biometrische Verfahren, RFID, GPS etc. Einzug in das Unternehmen halten. Weitere Themen sind digitale Personalaktensysteme, Datenschutz in der Einigungsstelle sowie die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Widerruf der Bestellung eines nebenamtlichen Datenschutzbeauftragten.
Das Programm der diesjährigen DAFTA können Sie hier abrufen.