21.09.2016
Das Thema ist aktueller denn je: Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird ab 2018 das nationale Datenschutzecht durch eine einheitliche Regelung im Unionsrecht abgelöst.
Bestimmungen des BDSG sowie weitere Vorschriften zum Datenschutzrecht sind damit grundsätzlich nicht mehr anwendbar, sondern werden durch die unmittelbar geltende Verordnung ersetzt. Eine Ausnahme besteht für die Bereiche, in denen die Datenschutz-Grundverordnung eine Öffnungsklausel für die Mitgliedstaaten vorsieht. Das nationale Recht ist auf das europäische abzustimmen. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 geht in die Ressortabstimmung.
Ein erster Blick zeigt: Handwerklich ist er gut gemacht, zahlreiche Anregungen aus Politik, Praxis und Wissenschaft sind aufgenommen worden. Doch wo gibt es Friktionen und Unwuchten? Wo entstehen Schutzlücken, wo ein Übermaß an Bürokratie? Persönlichkeitsschutz, und als solcher ist er ernst zu nehmen. Doch welche rechtlichen Hürden stehen im Weg? Welche Chancen können die verschiedenen gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben? Um diese Fragen mit Ihnen zu diskutieren laden wir ein zu einem
Symposium am Donnerstag,
in den Räumen des KSI Bad Honnef
Anmeldung:
Bitte per E-Mail an: zew@uni-bonn.de
Das Symposium ist kostenlos.
Tagungsort:
Katholisch-Soziales Institut (KSI),
Selhofer Straße 11
53604 Bad Honnef