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Symposium: Datenschutz-Grundverordnung – Was nun?

 
Veranstaltet vom Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

21.09.2016

 

Das Thema ist aktueller denn je: Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird ab 2018 das nationale Datenschutzecht durch eine einheitliche Regelung im Unionsrecht abgelöst.
Bestimmungen des BDSG sowie weitere Vorschriften zum Datenschutzrecht sind damit grundsätzlich nicht mehr anwendbar, sondern werden durch die unmittelbar geltende Verordnung ersetzt. Eine Ausnahme besteht für die Bereiche, in denen die Datenschutz-Grundverordnung eine Öffnungsklausel für die Mitgliedstaaten vorsieht. Das nationale Recht ist auf das europäische abzustimmen. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 geht in die Ressortabstimmung.

Ein erster Blick zeigt: Handwerklich ist er gut gemacht, zahlreiche Anregungen aus Politik, Praxis und Wissenschaft sind aufgenommen worden. Doch wo gibt es Friktionen und Unwuchten? Wo entstehen Schutzlücken, wo ein Übermaß an Bürokratie? Persönlichkeitsschutz, und als solcher ist er ernst zu nehmen. Doch welche rechtlichen Hürden stehen im Weg? Welche Chancen können die verschiedenen gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben? Um diese Fragen mit Ihnen zu diskutieren laden wir ein zu einem


Symposium am Donnerstag,

den 27. Oktober 2016

in den Räumen des KSI Bad Honnef

Anmeldung:
Bitte per E-Mail an: zew@uni-bonn.de

Das Symposium ist kostenlos.

Tagungsort:
Katholisch-Soziales Institut (KSI),
Selhofer Straße 11
53604 Bad Honnef

 

>> Das Programm können Sie hier abrufen.