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Das Verfahrensverzeichnis für Jedermann

 

01.01.2004

Die GDD ist aktuell mit der Erarbeitung von Praxishilfen zum neuen BDSG befasst. Sie hat hierzu einen Arbeitskreis mit erfahrenen Datenschutzbeauftragten ins Leben gerufen, der bereits erste Arbeitsergebnisse vorgelegt hat. „Das Verfahrensverzeichnis für Jedermann“ gem. § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG liegt als pdf-Datei zum Download bereit. Neben grundlegenden Begriffsdefinitionen werden dem Leser ein Mustervordruck sowie ein damit korrespondierendes Musterbeispiel für ein Verfahrensverzeichnis zur Verfügung gestellt.

Der Arbeitskreis wird zeitnah ein Muster einer Verarbeitungsübersicht, die die Arbeitsgrundlage des Datenschutzbeauftragten darstellt, erarbeiten. Die Arbeitsergebnisse werden den GDD-Mitgliedern wieder zur Verfügung gestellt.     


Dokument: verfahrensverzeichnis.pdf