Ziel der Aktion ist die Schaffung eines erhöhten Datenschutzbewusstseins und eine möglichst breit angelegte Information über die mit dem Datenschutz verbundenen Rechte und Pflichten. Vor diesem Hintergrund hat der Rat alle, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen, zu eigenen Aktionen anlässlich des Ersten Europäischen Datenschutztages aufgerufen.
Die GDD möchte zu der offiziellen Aktion des Europarates einen Beitrag leisten. Sie wird daher ihren in Kooperation mit dem Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und mit Unterstützung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erarbeiteten Praxisleitfaden zum Kundendatenschutz als Nur-Lese-Version in der Zeit vom 27. - 29. Januar auf ihrer Website (www.gdd.de) kostenlos zur Verfügung stellen.
Die GDD-Aktion bietet den Bürgern die Gelegenheit, sich über ihre Persönlichkeitsrechte im Rahmen von Kundenbeziehungen näher zu informieren. Gleichzeitig wird den werbenden Unternehmen ein praxisbezogener Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Direktmarketingmaßnahmen, die Rechtspositionen der Kunden und die bestehenden Kontrollmechanismen gegeben. Die Schrift bietet so einen praxisorientierten Überblick über rechtmäßige Maßnahmen aber auch über unerlaubte Aktionen, über die Rechtspositionen des umworbenen Kunden, als dem so genannten „Betroffenen“ und über die bestehenden Kontrollmechanismen. Durch zahlreiche Musterformulierungen und Beispiele können nicht nur die Datenschutzpraktiker in den Unternehmen sondern alle, die Marketing- und Vertriebsmaßnahmen unter Verwendung von Kunden- und Interessentendaten planen oder bereits einsetzen einen unmittelbaren Nutzwert generieren. Mit der Veröffentlichung dieses über 140 Seiten umfassenden Leitfadens ist im Jahr 2006 erstmals eine umfassende deutschsprachige Praxishilfe zum Kundendatenschutz vorgelegt worden.