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EU-Kommission empfiehlt Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter

 
Der Datenschutz muss unbürokratischer, dafür aber effektiver werden. Das sind zwei wesentliche Feststellungen, die die Europäische Kommission in ihrem Ersten Bericht über die Durchführung der Datenschutzrichtlinie (EG/95/46) trifft.

siehe hierzu im Internet unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/privacy/index_de.htm

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Kommission die Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Damit findet das in Deutschland seit jeher praktizierte und von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) auch international empfohlene Modell der betrieblichen bzw. behördlichen Selbstkontrolle seine Bestätigung auf europäischer Ebene. Auf Grund von noch vorhandenen Harmonisierungsdefiziten hält die Kommission eine weitere Vereinheitlichung des Datenschutzes in der EU für erforderlich. Ob die Richtlinie geändert werden muss, will sie aber erst im Jahr 2005 entscheiden.

Bereits im Vorfeld des Berichts hatte die GDD die Kommission und Datenschutzverantwortliche in verschiedenen Mitgliedstaaten und in Nicht-EU-Staaten auf die Vorteile des Prinzips der betrieblichen Selbstkontrolle aufmerksam gemacht. Durch die Bestellung von Datenschutzbeauftragten wird der betriebliche Datenschutz effektiviert; gleichzeitig erfolgt eine Entbürokratisierung und Entlastung der Aufsichtsbehörden, da mit der Bestellung die Meldepflicht gegenüber der staatlichen Kontrollstelle entfällt.

Der Datenschutzbeauftragte ist nicht nur kompetenter Ansprechpartner für die Geschäftsleitung, Mitarbeiter, Kontrollstellen und Kunden, er repräsentiert auch das Datenschutzbewusstsein des Unternehmens nach außen. Dies trägt zur Imagepflege des Unternehmens bei und schafft Vertrauen auf einen datenschutzgerechten Umgang mit den zunehmend auch im Wirtschaftsleben verarbeiteten personenbezogenen Daten. Nicht zuletzt diese Aspekte haben dazu geführt, dass auch in den USA zunehmend sog. Corporate Privacy Officers (CPOs) in den Unternehmen eingesetzt werden.

Die GDD wird auch weiterhin auf nationaler und internationaler Ebene für das Selbstkontrollprinzip im Datenschutz werben und hofft, dass der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter in den Mitgliedstaaten zukünftig verstärkt gefolgt wird.

In Deutschland besteht eine Bestellungspflicht regelmäßig schon dann, wenn mehr als vier Arbeitnehmer des Unternehmens mit der personenbezogenen Datenverarbeitung beschäftigt sind.