Der Datenschutz muss unbürokratischer, dafür aber effektiver werden.
Das sind zwei wesentliche Feststellungen, die die Europäische
Kommission in ihrem Ersten Bericht über die Durchführung der
Datenschutzrichtlinie (EG/95/46) trifft.
siehe hierzu im Internet unter:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/privacy/index_de.htm
In diesem Zusammenhang empfiehlt die Kommission die Bestellung von
betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Damit findet das in Deutschland
seit jeher praktizierte und von der Gesellschaft für Datenschutz und
Datensicherung e.V. (GDD) auch international empfohlene Modell der
betrieblichen bzw. behördlichen Selbstkontrolle seine Bestätigung auf
europäischer Ebene. Auf Grund von noch vorhandenen
Harmonisierungsdefiziten hält die Kommission eine weitere
Vereinheitlichung des Datenschutzes in der EU für erforderlich. Ob die
Richtlinie geändert werden muss, will sie aber erst im Jahr 2005
entscheiden.
Bereits im Vorfeld des Berichts hatte die GDD die Kommission und
Datenschutzverantwortliche in verschiedenen Mitgliedstaaten und in
Nicht-EU-Staaten auf die Vorteile des Prinzips der betrieblichen
Selbstkontrolle aufmerksam gemacht. Durch die Bestellung von
Datenschutzbeauftragten wird der betriebliche Datenschutz effektiviert;
gleichzeitig erfolgt eine Entbürokratisierung und Entlastung der
Aufsichtsbehörden, da mit der Bestellung die Meldepflicht gegenüber der
staatlichen Kontrollstelle entfällt.
Der Datenschutzbeauftragte ist nicht nur kompetenter Ansprechpartner
für die Geschäftsleitung, Mitarbeiter, Kontrollstellen und Kunden, er
repräsentiert auch das Datenschutzbewusstsein des Unternehmens nach
außen. Dies trägt zur Imagepflege des Unternehmens bei und schafft
Vertrauen auf einen datenschutzgerechten Umgang mit den zunehmend auch
im Wirtschaftsleben verarbeiteten personenbezogenen Daten. Nicht
zuletzt diese Aspekte haben dazu geführt, dass auch in den USA
zunehmend sog. Corporate Privacy Officers (CPOs) in den Unternehmen
eingesetzt werden.
Die GDD wird auch weiterhin auf nationaler und internationaler Ebene
für das Selbstkontrollprinzip im Datenschutz werben und hofft, dass der
Empfehlung der Europäischen Kommission zur Bestellung betrieblicher
Datenschutzbeauftragter in den Mitgliedstaaten zukünftig verstärkt
gefolgt wird.
In Deutschland besteht eine Bestellungspflicht regelmäßig schon dann,
wenn mehr als vier Arbeitnehmer des Unternehmens mit der
personenbezogenen Datenverarbeitung beschäftigt sind.