08.07.2015
Während im vergangenen Jahr noch die Auftragsdatenverarbeitung in der Praxis im Fokus der Fachvorträge stand, fanden die Besucher dieses Mal ein breites Themenspektrum vor, von den datenschutzrechtlichen Herausforderungen rund um „Connected Car“, über die Haftung für Datenschutzverstöße, bis hin zu Datenspuren im Internet. Nach Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Gerhard Stampe respektive Frau Dr. Astrid Breinlinger als GDD-Vorstandsmitglieder, bot Herr RA Andreas Jaspers in seiner Funktion als Geschäftsführer einen Überblick über die Arbeit der GDD. Hierbei ließ er es sich nicht nehmen, die Teilnehmer ausführlich über die jüngsten Entwicklungen in Brüssel rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) zu informieren. Nach langen Verhandlungen habe nun auch der Rat der Europäischen Union seine Verhandlungsposition für die EU-DS-GVO eingenommen, was den Trilog mit Kommission und Europäischem Parlament ermögliche. Man plane - so Jaspers - die Verhandlungen bereits in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen. Auf inhaltlicher Ebene bestünden noch einige Kontroversen, so auch um die verpflichtende Bestellung des Datenschutzbeauftragten. Herr Jaspers betonte hierbei, dass dessen Rolle gerade bei Einführung einer nationalen Öffnungsklausel nicht geschwächt werden dürfe. Die müsse durch die Schaffung von Anreizen für eine freiwillige Bestellung kompensiert werden.
Im Weiteren bot Herr Prof. Klaus Gennen den Anwesenden einen Überblick über die Herausforderungen des Datenschutzes rund um den Einsatz von „Connected Cars“ in seinen mannigfaltigen technischen Ausprägungen. Verantwortlichkeiten hinsichtlich der hierbei verarbeiteten Daten seien ebenso zu differenzieren, wie betroffene Personen als Insassen, Halter oder Fahrer des Kraftfahrzeugs. Schlusspunkt seines Vortrags bildeten Hinweise für die Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten, immerhin ließen sich auf diese Weise Persönlichkeitsrechte adäquat schützen. Freilich seien solche Verträge sowohl in datenschutzrechtlicher als auch in AGB-rechtlicher Hinsicht diffizil.
Herr Dr. Stefan Brink, Leiter Datenschutz in der Privatwirtschaft beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, widmete sich Haftungsfragen im Falle von Datenschutz-Verstößen. Hierzu zählte das Haftungsregime des BDSG ebenso, wie die Sanktionierungsmöglichkeiten aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Bemerkenswert hierbei war vor allem der seitens des Gesetzgebers vorgesehene erhöhte Bußgeldrahmen aus dem OWiG, den gerade Leiter einer verantwortlichen Stelle im Auge haben sollten. Abgerundet wurde der Vortrag von Dr. Brink durch Beispiele der Sanktionierungspraxis seiner Behörde.
Den Schluss der interessanten Vortragsreihe bildete Herr Helmut Eiermann, Leiter des technischen-organisatorischen Datenschutzes beim rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Im Rahmen seines Vortrags „Datenspuren im Internet“ gab er Einblicke, welche bewussten wie auch unbewussten Spuren Internetnutzer bei ihren Webseiten-Besuchen hinterließen und wie diese Spuren von Unternehmen für eigene Zwecke, so insbesondere zur Auswertung des Konsumverhaltens, genutzt würden. Ergänzt wurde der Vortrag mit Hinweisen zum Selbstdatenschutz, um sich einzelnen Analyseszenarien auch entziehen zu können.
Im Rahmen der sich an die Vorträge anschließenden Diskussion nahmen die Besucher die Gelegenheit wahr, ihre Rückfragen an die Referenten zu stellen und sich untereinander auszutauschen. Der GDD-Vorstand und die Geschäftsstelle danken den gastgebenden Unternehmen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für ihre freundliche Unterstützung und die reibungslose Zusammenarbeit.