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GDD legt erste Ergebnisse zum BMWA-Projekt

 
Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sind in der Bundesrepublik durch bürokratische Hemmnisse stark belastet. Die damit verbundene Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland wurde inzwischen auch von der Politik erkannt und der Abbau von Bürokratie gehört zu den erklärten Zielen der Bundesregierung.

Das Konzept der Bundesregierung beruht dabei im Wesentlichen auf der Änderung d.h. Entschlackung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Daneben gibt es jedoch noch einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt, um eine Entlastung der Unternehmen zu erreichen: Bereits auf Grundlage der vorhandenen gesetzlichen Regelungen kann ein Bürokratieabbau dadurch erreicht werden, dass die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die öffentliche Verwaltung auf ihre Sachgerechtigkeit untersucht und auf das erforderliche Mindestmaß zurückgeführt wird.

Dieser Herausforderung hat sich auch die GDD angenommen, indem sie im Rahmen ihres Projektes „Bürokratieabbau im Bescheinigungswesen“ mögliche Einsparungspotenziale im Bereich des behördlichen Auskunfts- und Bescheinigungswesens untersucht.

Das behördliche Auskunfts- und Bescheinigungswesen ist zu einer großen Belastung für die Wirtschaft geworden. Die Arbeitgeber sind auf Grund einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften insbesondere aus den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und des allgemeinen Sozialrechts zur Erteilung von Bescheinigungen im Hinblick auf ihre Arbeitnehmer verpflichtet. Einen hohen administrativen Aufwand bereiten dabei vor allem die Bescheinigungen bezüglich des Arbeitsverdienstes. Zwar liegen die entsprechenden Basisdaten heute bei fast allen Arbeitgebern in elektronischer Form vor. Da in den einzelnen Rechtsgebieten verschiedene Verdienstbegriffe gelten, muss aber bei den Verdienstbescheinigungen immer wieder aufs Neue hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen differenziert werden. Mit den Untersuchungen der GDD wird ermittelt, inwieweit auf datenschutzrechtlicher Basis, insbesondere durch strenge Beachtung der Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, eine Verringerung der derzeitigen Belastung erreicht werden kann.

Grundlage der GDD-Arbeit bildet eine Stoffsammlung auf Grund eines Aufrufs des alga-Competence-Centers (Projektpartner der GDD), mit der die Wirtschaft zur Unterstützung des Projektes durch Einsendung von entsprechenden Bescheinigungsvordrucken aufgefordert wurde. Mit über zweitausend eingesandten Vordrucken zeigte auch die Reaktion auf diesen Aufruf deutlich, welches ausgeprägte Interesse innerhalb der Wirtschaft an der Schaffung von Erleichterungen im Bescheinigungswesen besteht.


Zwischenzeitlich lassen sich folgende erste Untersuchungsergebnisse zusammenfassen:

Die weit überwiegende Zahl der in der Praxis gängigen Bescheinigungstypen lässt sich in drei große Gruppen einteilen: Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger, Bescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Bescheinigungen auf kommunaler Ebene.

Nach den Feststellungen der GDD fragen dabei insbesondere die Kommunen in ihren Vordrucken in nicht unerheblichem Maße Informationen ab, die für die behördliche Tätigkeit entweder gar nicht von Bedeutung sind oder allenfalls in ferner Zukunft möglicherweise eine Rolle spielen werden. Beide Verhaltensweisen beinhalten Verstöße gegen datenschutzrechtliche Grundprinzipien: Die Erhebung von per se irrelevanten personenbezogenen Daten verstößt gegen den Grundsatz der Erforderlichkeit. Die Erhebung von Daten, die allenfalls in ferner Zukunft möglicherweise eine Rolle spielen werden, stellt eine unzulässige Vorratsdatenerhebung dar.

Im Rahmen der Untersuchungen musste zudem festgestellt werden, dass die zuständigen Stellen vielfach schon bei der Entscheidung über das „Ob“ der Datenerhebung nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. So werden in der behördlichen Praxis die Arbeitgeberbescheinigungen häufig pauschal abgefordert, ohne dass zuvor überprüft worden wäre, ob es im konkreten Fall auf die entsprechenden Informationen überhaupt ankommt.

Schließlich beanstandet die GDD, dass in einer Vielzahl der untersuchten Bescheinigungsvordrucke den allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätzen keine ausreichende Beachtung geschenkt wird. So werden etwa freiwillige Angaben regelmäßig nicht mit der erforderlichen Kennzeichnung versehen. Ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Datenerhebung unterbleibt teilweise gänzlich; erfolgt er, ist er vielfach so pauschal, dass der Arbeitgeber nicht in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit einzelner Fragen zu überprüfen.

Die GDD wird die Ergebnisse der Untersuchungen an den Ausschuss „Bürokratieabbau“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) weiterleiten, um entsprechende Initiativen zur Reduzierung der arbeitgeberseitigen Auskunfts- und Bescheinigungspflichten zu unterstützen.