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Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sind in der
Bundesrepublik durch bürokratische Hemmnisse stark belastet. Die damit
verbundene Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
Deutschland wurde inzwischen auch von der Politik erkannt und der Abbau
von Bürokratie gehört zu den erklärten Zielen der
Bundesregierung.
Das Konzept der Bundesregierung beruht dabei im Wesentlichen auf der
Änderung d.h. Entschlackung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Daneben gibt es jedoch noch einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt, um
eine Entlastung der Unternehmen zu erreichen: Bereits auf Grundlage der
vorhandenen gesetzlichen Regelungen kann ein Bürokratieabbau dadurch
erreicht werden, dass die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch
die öffentliche Verwaltung auf ihre Sachgerechtigkeit untersucht und
auf das erforderliche Mindestmaß zurückgeführt wird.
Dieser Herausforderung hat sich auch die GDD angenommen, indem sie im
Rahmen ihres Projektes „Bürokratieabbau im Bescheinigungswesen“
mögliche Einsparungspotenziale im Bereich des behördlichen Auskunfts-
und Bescheinigungswesens untersucht.
Das behördliche Auskunfts- und Bescheinigungswesen ist zu einer großen
Belastung für die Wirtschaft geworden. Die Arbeitgeber sind auf Grund
einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften insbesondere aus den
Bereichen des Sozialversicherungsrechts und des allgemeinen
Sozialrechts zur Erteilung von Bescheinigungen im Hinblick auf ihre
Arbeitnehmer verpflichtet. Einen hohen administrativen Aufwand bereiten
dabei vor allem die Bescheinigungen bezüglich des Arbeitsverdienstes.
Zwar liegen die entsprechenden Basisdaten heute bei fast allen
Arbeitgebern in elektronischer Form vor. Da in den einzelnen
Rechtsgebieten verschiedene Verdienstbegriffe gelten, muss aber bei den
Verdienstbescheinigungen immer wieder aufs Neue hinsichtlich der
gesetzlichen Grundlagen differenziert werden. Mit den Untersuchungen
der GDD wird ermittelt, inwieweit auf datenschutzrechtlicher Basis,
insbesondere durch strenge Beachtung der Grundsätze der Datenvermeidung
und Datensparsamkeit, eine Verringerung der derzeitigen Belastung
erreicht werden kann.
Grundlage der GDD-Arbeit bildet eine Stoffsammlung auf Grund eines
Aufrufs des alga-Competence-Centers (Projektpartner der GDD), mit der
die Wirtschaft zur Unterstützung des Projektes durch Einsendung von
entsprechenden Bescheinigungsvordrucken aufgefordert wurde. Mit über
zweitausend eingesandten Vordrucken zeigte auch die Reaktion auf diesen
Aufruf deutlich, welches ausgeprägte Interesse innerhalb der Wirtschaft
an der Schaffung von Erleichterungen im Bescheinigungswesen besteht.
Zwischenzeitlich lassen sich folgende erste Untersuchungsergebnisse
zusammenfassen:
Die weit überwiegende Zahl der in der Praxis gängigen
Bescheinigungstypen lässt sich in drei große Gruppen einteilen:
Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger, Bescheinigungen der
Bundesagentur für Arbeit sowie Bescheinigungen auf kommunaler
Ebene.
Nach den Feststellungen der GDD fragen dabei insbesondere die Kommunen
in ihren Vordrucken in nicht unerheblichem Maße Informationen ab, die
für die behördliche Tätigkeit entweder gar nicht von Bedeutung sind
oder allenfalls in ferner Zukunft möglicherweise eine Rolle spielen
werden. Beide Verhaltensweisen beinhalten Verstöße gegen
datenschutzrechtliche Grundprinzipien: Die Erhebung von per se
irrelevanten personenbezogenen Daten verstößt gegen den Grundsatz der
Erforderlichkeit. Die Erhebung von Daten, die allenfalls in ferner
Zukunft möglicherweise eine Rolle spielen werden, stellt eine
unzulässige Vorratsdatenerhebung dar.
Im Rahmen der Untersuchungen musste zudem festgestellt werden, dass
die zuständigen Stellen vielfach schon bei der Entscheidung über das
„Ob“ der Datenerhebung nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen.
So werden in der behördlichen Praxis die Arbeitgeberbescheinigungen
häufig pauschal abgefordert, ohne dass zuvor überprüft worden wäre, ob
es im konkreten Fall auf die entsprechenden Informationen überhaupt
ankommt.
Schließlich beanstandet die GDD, dass in einer Vielzahl der
untersuchten Bescheinigungsvordrucke den allgemeinen
datenschutzrechtlichen Grundsätzen keine ausreichende Beachtung
geschenkt wird. So werden etwa freiwillige Angaben regelmäßig nicht mit
der erforderlichen Kennzeichnung versehen. Ein Hinweis auf die
Rechtsgrundlage der Datenerhebung unterbleibt teilweise gänzlich;
erfolgt er, ist er vielfach so pauschal, dass der Arbeitgeber nicht in
die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit einzelner Fragen zu
überprüfen.
Die GDD wird die Ergebnisse der Untersuchungen an den Ausschuss
„Bürokratieabbau“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(BMWA) weiterleiten, um entsprechende Initiativen zur Reduzierung der
arbeitgeberseitigen Auskunfts- und Bescheinigungspflichten zu
unterstützen.