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GDD-Logo „Mitglied der GDD"

 
Das GDD-Mitglieds-Logo muss per E-Mail (info(a)gdd.de) schriftlich angefordert werden. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Mitgliedsnummer mit.

Die GDD-Geschäftsstelle ist in der jüngeren Vergangenheit verstärkt mit der Frage konfrontiert worden, ob Mitglieder mit ihrer GDD-Mitgliedschaft nach außen werblich in Erscheinung treten dürfen. Daraufhin hat die GDD die nachstehend in ihrem Wortlaut wiedergegebene Ordnung zur Nutzung des GDD-Logos eingeführt.
Firmenmitglieder können auf der Basis dieser Nutzungsordnung aktiv am Wachsen des Bekanntheitsgrades der GDD mitwirken, indem sie das Logo im Internet mit der GDD-Homepage verlinken.

1. Logo der GDD (nicht downloadbar, siehe obiger Infotext)
2. Oben bezeichnetes Logo wird Mitgliedern (persönliche Mitglieder in der Funktion des DSB und Firmenmitglieder) der GDD auf Antrag in einem Bildformat (*.eps, *.gif, *.tif) zur Verfügung gestellt.
3. Das Logo kann von diesen GDD-Mitgliedern im Internet oder zur geschäftlichen Korrespondenz genutzt werden. Bei Verwendung des Logos im Internet ist eine Verlinkung www.gdd.de erwünscht.
4. Jede Veränderung des Logos ist unzulässig. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
5. Sofern ein Mitglied unter Nutzung des GDD-Logos das Ansehen der GDD in der Öffentlichkeit schädigt, kann die Nutzung des Logos durch die GDD untersagt werden.
6. Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlischt das Recht zur Nutzung des Logos. Die Nutzung anderer GDD-Logos zum Hinweis auf die Mitgliedschaft in der GDD ist unzulässig.