Der Grundsatz der Transparenz in der Datenverarbeitung ist gleichermaßen Folge und zwingende Voraussetzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Begriff der „Selbst-Bestimmung“ besitzt insofern mehrere Schattierungen. Er rekurriert einerseits auf ein Entscheidungs- und Interventionsrecht des Betroffenen. Andererseits meint er aber auch eine Bestandsaufnahme und Verortung im Hinblick auf die eigenen Daten.
Die Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte nimmt eine Sonderstellung unter den Betroffenenrechten ein. Die datenverarbeitenden Stellen sind bei Pannen nicht nur verpflichtet, den Informationsabfluss gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden offenzulegen, sie müssen auch geeignete Hilfestellungen zur Verhinderung schwerwiegender Folgen anbieten.
Die zweite Auflage der Broschüre berücksichtigt neben Spezialfragen der datenschutzrechtlichen Meldepflicht wie dem EC-Karten-Skimming auch das jüngst in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz, welches mit eigenständigen Meldepflichten aufwartet.