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GDD-Wissenschaftspreis 2008: Drei Arbeiten ausgezeichnet

 

Anlässlich der 32. Datenschutzfachtagung (DAFTA) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) wurde am 21. November 2008 der GDD-Wissenschaftspreis für drei Arbeiten vergeben. Mit dem GDD-Wissenschaftspreis werden herausragende wissenschaftliche Arbeiten in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit ausgezeichnet, bei dem insbesondere Nachwuchswissenschaftler besondere Berücksichtigung finden.  

 

Für ihre juristische Dissertation über „Vertrauen im Mobile Commerce - Vorschläge für die rechtsverträgliche Gestaltung von Location Based Services“ wurde Frau Dr. Silke Jandt ausgezeichnet. Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des Bundesamtes in der Informationstechnik und stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der GDD, hob in seiner Laudatio hervor, dass es der Preisträgerin sehr überzeugend gelungen sei,  Vorschläge sowohl für die technische Gestaltung als auch normative Ausgestaltung der Location Based Services zu entwickeln, bei denen naturgemäß der Datenschutz einen großen Stellenwert einnehme.

 

Für seine Dissertation zum Thema „Transnationalität und Datenschutz - Die Verbindlichkeit von Unternehmensregelungen“, die in Frankfurt bei Prof. Simitis entstand, wurde Dr. Achim Büllesbach ausgezeichnet. Er entwickelt auf der Grundlage seiner tiefgründigen Analysen der normativen Akzeptanz und Ausgestaltungsanforderungen an Unternehmensregelungen durch EG-Recht, nationale Datenschutzgesetze und durch die Art. 29-Gruppe, so Dr. Helmbrecht, kreativ Ideen, wie Unternehmensregelungen eine bessere Transparenz und Publizität sowie Verbindlichkeit erfahren können.

 

Ein Förderpreis im Rahmen des GDD-Wissenschaftspreises 2008 wurde Herrn Dominik Herrmann für seine Diplomarbeit zum Thema „Analyse von datenschutzfreundlichen Übertragungstechniken hinsichtlich ihres Schutzes vor Datenverkehrsanalysen im Internet“ verliehen.

 

Dr. Helmbrecht hob in seiner Laudatio hervor, dass sowohl die Dissertationen als auch die Diplomarbeit einen hervorragenden Beitrag zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts und der Datensicherheit darstellen.