Für den GDD-Wissenschaftspreis 2009 wurde bei der GDD eine Vielzahl herausragender wissenschaftlicher Arbeiten aus dem Bereich Datenschutz und Datensicherheit eingereicht. Deshalb konnten anlässlich der 33. DAFTA am 20. November 2009 sogar vier Arbeiten ausgezeichnet werden.
Für die Dissertation im Fachbereich Informatik zum Thema „Security in Wireless Networks: A fresh Approach“ erhielt Herr Dr. Ivan Martinovic einen von drei Wissenschaftspreisen. In seiner Laudatio hob Prof. Dr. Jan von Knop, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der GDD, hervor, dass der Preisträger in seiner Dissertation einen neuartigen Ansatz für die Sicherung der drahtlosen Kommunikation erarbeitet habe, indem er die chaotische Signalausbreitung auf physikalischer Ebene zur Desorientierung des Angreifers einsetze. Ausgezeichnet wurden weiterhin zwei juristische Dissertationen. Frau Dr. Britta Alexandra Mester beschäftigte sich in ihrer Dissertation zum Thema „Arbeitnehmerdatenschutz - Notwendigkeit und Inhalt einer gesetzlichen Regelung“ mit einer höchstaktuellen Fragestellung. Die Arbeit zeichne sich, so Prof. Dr. Büllesbach, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der GDD, insbesondere durch ihre umfangreiche Aufarbeitung des Schrifttums und der wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahre aus. Sie leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über Notwendigkeit und Inhalt eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes.
Nils Christian Haag setzte sich in seiner Dissertation zum Thema „Rechtskonformes Direktmarketing auf Grundlage von Bonusprogrammen“ ebenfalls mit einem hochbrisanten und aktuellen Thema auseinander. Die Arbeit zeichnet sich, so Prof. Büllesbach, durch einen hohen Praxisbezug aus und enthält Anwendungsszenarien und praktische Gestaltungsvorschläge. Damit leiste sie einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung des ebenso dringend notwendigen Datenschutzes für den Kunden.
Der Förderpreis im Rahmen des GDD-Wissenschaftspreises 2009 wurde Doris Schiöberg für ihre Diplomarbeit zum Thema „A Peer-to-Peer Infrastructure for Social Networks“ verliehen. Prof. Büllesbach hob in seiner Laudatio hervor, dass sowohl die Dissertationen als auch die Diplomarbeit einen hervorragenden Beitrag zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts und der Datensicherheit darstellen.