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GDD zum 3. Europäischen Datenschutztag: Unabhängige Datenschutzbeauftragte als Anwälte der Betroffenen

 

Mit dem inzwischen 3. Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2009 weist der Europarat mit Unterstützung der Europäischen Kommission abermals auf die zentrale Bedeutung des Datenschutzes für den Bürger hin. Beispielsweise am Arbeitsplatz, bei Kundenbeziehungen, beim Kontakt mit Behörden, im Gesundheitswesen, auf Reisen oder aber auch im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet bedürfe es des Schutzes personenbezogener Daten. Ziel des Datenschutztages ist daher die Förderung des Datenschutzbewusstseins bei den Daten verarbeitenden Stellen und in der Bevölkerung.

 

Auch die Bundesregierung hat Handlungsbedarf hinsichtlich einer Verbesserung des Datenschutzes erkannt und beabsichtigt u.a. eine Stärkung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch die explizite Verankerung von Fort- und Weiterbildungsansprüchen sowie eines wirksamen Kündungsschutzes im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Die GDD hat dies ausdrücklich begrüßt und ruft in diesem Zusammenhang nochmals in Erinnerung, dass die  betrieblichen Datenschutzbeauftragten  inzwischen nicht nur unter Compliance- und Imagegesichtspunkten eine Schlüsselrolle spielen. Vielmehr - und das entspreche dem Anliegen des Europäischen Datenschutztages - fungierten sie auch als kompetente Ansprechpartner und Anwälte der Betroffenen in Datenschutzfragen des täglichen Lebens.

 

Die GDD hat auch in diesem Jahr die Anregung des Europarates zur Durchführung breit angelegter Aktionen zum Datenschutz aufgegriffen. Aus diesem Grund wurde in der Zeit vom 28.-30. Januar 2009 auf ihrer Website (www.gdd.de) kostenlos der neue Praxisleitfaden zum Datenschutz bei Voice over IP als Nur-Lese-Version zur Verfügung gestellt. Die GDD-Aktion bietet den Bürgern die Gelegenheit sich näher über die Datenschutzrisiken bei Voice over IP zu informieren. Gleichzeitig wird den Unternehmen, die Voice over IP einsetzen oder gerade dabei sind, diese Technik zu implementieren, ein praxisbezogener Überblick über die notwendigen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gegeben.

 

Hinweis: Hier gelangen Sie zu dem offiziellen Internetauftritt des Europarates (französisch, engl. Seite down) zum 3. Europäischen Datenschutztag.