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GDD zum Arbeitnehmerdatenschutz: Zuerst Regelungslücken schließen

 

Mittels einer Sachverständigenanhörung befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 11.05.2009 mit der Frage der gesetzlichen Kodifizierung des Arbeitnehmerdatenschutzes. Die GDD wurde durch ihren Geschäftsführer Andreas Jaspers bei der Sachverständigenanhörung vertreten.

 

Nach Auffassung der GDD ist der Schutz von Arbeitnehmerdaten in Deutschland nicht ungeregelt. Evidente Regelungslücken bestünden aber hinsichtlich der Frage der Weitergabe von Mitarbeiterdaten im Unternehmensverbund, bei Datenschutzkontrollen beim Betriebsrat und der Stärkung der Rechtstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. In einzelnen Zweifelsfällen könne es überdies angezeigt sein, gesetzgeberische Zielvorgaben für die beurteilende Zulässigkeit des Einsatzes der modernen Informations- und Kommunikationstechnik im Arbeitsverhältnis aufzustellen.

 

Die Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung finden Sie hier.