Ende 2006 hat die Europäische Kommission Deutschland offiziell aufgefordert, die Vorschriften über die derzeitige Organisation der für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in sämtlichen Bundesländern zu ändern. Dieser Aufforderung, die die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag darstellt, liegt die Auffassung der Kommission zu Grunde, dass die verschiedenen Formen der Staatsaufsicht (Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht) nicht der nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der EG-Datenschutzrichtlinie verlangten „völligen Unabhängigkeit“ entsprechen.
Wohl auch vor diesem Hintergrund sind die Aufsichtszuständigkeiten für die Privatwirtschaft in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen geändert worden. Seit dem 01.02.2007 ist der Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz wieder für die Kontrolle der Durchführung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich zuständig.
Der Sächsische Landtag hat dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten mit Wirkung vom 01.01.2007 die bisher bei den Regierungspräsidien angesiedelte Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich gesetzlich übertragen. Die Zuständigkeitsverlagerung erfolgte gemäß einer Pressemitteilung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 18.12.2006 auch in Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995, die eine Datenschutzaufsicht durch unabhängige Institutionen verlangt. Eine wesentliche Änderung sei weiter, dass alle von der öffentlichen Hand beherrschten privatrechtlichen Unternehmen, die am Wettbewerb teilnehmen, die Daten ihrer Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeiten dürften. Dies betreffe vor allem die kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Freistaat Sachsen, deren datenschutzrechtliche Einordnung mit dieser Regelung präzisiert worden sei. Darüber hinaus enthalte die Novellierung zahlreiche datenschutzorganisatorische Verbesserungen und Details.
Eine Synopse zum novellierten Sächsischen Datenschutzgesetz ist hier abrufbar unter der Rubrik "Veröffentlichungen".