22.08.2016
Die medizinische Forschung wird in der DS-GVO nur am Rande betrachtet. Vielmehr überlässt man die gesetzliche Ausgestaltung dieses Themas dem nationalen Gesetzgeber. Damit der medizinische Forschungsstandort Deutschland nicht den Anschluss an die internationale medizinische Forschung verliert, benötigt Deutschland klare Regeln bzgl. des Umgangs mit Daten der besonderen Kategorien zu Forschungszwecken. Insbesondere werden gesetzliche Erlaubnistatbestände bzgl. des Umgangs mitBiomaterial benötigt, aber auch Regelungen für einrichtungsübergreifende Forschung und Qualitätssicherung mit den Daten der Patientenversorgung.
Das Positionspapier ist eine Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (gmds), Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“ und kann hier heruntergeladen werden.