Startseite

Tipps für eine rechtskonforme Datenschutzerklärung

 
Im Rahmen seines 31. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2012 und 2013 fasst der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg die wichtigsten Punkte und Anforderungen (Seite 133, Abschnitt 10.3: Rechtliche Anforderungen an eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung für Internetseiten) zu diesem Thema zusammen.

05.02.2013

Datenschutzerklärung

Der Bericht im neuen Layout ist - nach der Zusammenlegung der beiden Datenschutzaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg zum 1. April 2011 - der zweite seiner Dienststelle, in dem auch der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich behandelt wird.  

Darin gibt der Landesdatenschutzbeauftragte Auskunft darüber, ob

  • tatsächlich jeder Internetauftritt eine Datenschutzerklärung enthalten muss, 
  • welche Dienste nicht zwingend eine Datenschutzerklärung haben müssen, 
  • aus welchen Normen sich eine Unterrichtungspflicht ergibt, 
  • welche Informationen eine Datenschutzerklärung enthalten muss.

Der Landesdatenschutzbeauftragte macht nicht nur auf eher obligatorische Angaben in der Datenschutzerklärung aufmerksam, wie z.B.

  • Informationen zu Art, 
  • Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, 
  • Unterrichtung über Verarbeitung der Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), 
  • Einsatz von Cookies, Web-Bugs u. v. m., 
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht bezüglich elektronisch erklärter Einwilligungen, 
  • Information über mögliche anonyme oder pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten, 
  • Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen das Erstellen von Nutzungsprofilen, 
  • Identität und Erreichbarkeit der beteiligten verantwortlichen Stellen nach BDSG, 
  • Erreichbarkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, 

sondern gibt auch hilfreiche Tipps, welche Bestandteile einer Datenschutzerklärung freiwillig, aber doch als ratsam anzusehen sind.

In seinem Tätigkeitsbericht gibt der LfD ebenfalls bekannt, dass ausgehend von den Erfahrungen seiner Behörde mit dem Thema Datenschutzerklärungen eine Handreichung erarbeitet werde, die sich in erster Linie an Internetauftritte privater Anbieter richtet und Ausführungen zu rechtlichen Anforderungen, aber auch ausführliche Erläuterungen und Empfehlungen enthält. Diese soll demnächst auf seiner Internetseite veröffentlicht werden.

Es ist festzuhalten, dass bereits die Ausführungen des Landedatenschutzbeauftragten in seinem Tätigkeitsbericht eine ausgezeichnete Hilfe bei der Erstellung einer soliden Datenschutzerklärung darstellen.

Weitere Infos auf RDV-Online.

(Foto:©Fotolia/nmann77)