05.02.2013
Der Bericht im neuen Layout ist - nach der Zusammenlegung der beiden Datenschutzaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg zum 1. April 2011 - der zweite seiner Dienststelle, in dem auch der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich behandelt wird.
Darin gibt der Landesdatenschutzbeauftragte Auskunft darüber, ob
Der Landesdatenschutzbeauftragte macht nicht nur auf eher obligatorische Angaben in der Datenschutzerklärung aufmerksam, wie z.B.
sondern gibt auch hilfreiche Tipps, welche Bestandteile einer Datenschutzerklärung freiwillig, aber doch als ratsam anzusehen sind.
In seinem Tätigkeitsbericht gibt der LfD ebenfalls bekannt, dass ausgehend von den Erfahrungen seiner Behörde mit dem Thema Datenschutzerklärungen eine Handreichung erarbeitet werde, die sich in erster Linie an Internetauftritte privater Anbieter richtet und Ausführungen zu rechtlichen Anforderungen, aber auch ausführliche Erläuterungen und Empfehlungen enthält. Diese soll demnächst auf seiner Internetseite veröffentlicht werden.
Es ist festzuhalten, dass bereits die Ausführungen des Landedatenschutzbeauftragten in seinem Tätigkeitsbericht eine ausgezeichnete Hilfe bei der Erstellung einer soliden Datenschutzerklärung darstellen.
Weitere Infos auf RDV-Online.
(Foto:©Fotolia/nmann77)