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Neue Auflage des GDD-Ratgebers "Datenschutz im Unternehmen"

 
Das Bundesdatenschutzgesetz ist im Jahr 2001 novelliert worden. Den Unternehmen ist eine dreijährige Frist zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Neuerungen eingeräumt worden. Diese läuft im Mai 2004 aus.

Für die Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragten sind durch die Novellierung des BDSG neue Aufgaben hinzugekommen. Hierzu zählen u.a. die Führung eines Verfahrensverzeichnisses, die Vorabkontrolle besonders risikoreicher automatisierter Verarbeitungen, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Videoüberwachungen und der Einsatz von Chipkarten. Auch wurde die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer entsprechend den EU-Vorgaben geregelt.

Die vorliegende sechste, überarbeitete und ergänzte Auflage der GDD-Arbeitshilfe bietet den Datenschutzverantwortlichen Informationen und Arbeitshilfen für einen ordnungsgemäßen Datenschutz im Betrieb. Insbesondere erhält der Leser Kommentierungen zu den neuen BDSG-Vorschriften sowie entsprechende Vorschläge zur deren Umsetzung. Ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht wurden auch die Muster für die Datenschutzorganisation.

Die Broschüre kann zum Preis von je € 10,- zzgl. Versandkosten bei der Geschäftstelle der GDD angefordert werden.