- Info
Das Bundesdatenschutzgesetz ist im Jahr 2001 novelliert worden. Den
Unternehmen ist eine dreijährige Frist zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Neuerungen eingeräumt worden. Diese läuft im Mai
2004 aus.
Für die Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragten sind durch die
Novellierung des BDSG neue Aufgaben hinzugekommen. Hierzu zählen u.a.
die Führung eines Verfahrensverzeichnisses, die Vorabkontrolle
besonders risikoreicher automatisierter Verarbeitungen, die Überprüfung
der Rechtmäßigkeit von Videoüberwachungen und der Einsatz von
Chipkarten. Auch wurde die Übermittlung von personenbezogenen Daten in
Drittländer entsprechend den EU-Vorgaben geregelt.
Die vorliegende sechste, überarbeitete und ergänzte Auflage der
GDD-Arbeitshilfe bietet den Datenschutzverantwortlichen Informationen
und Arbeitshilfen für einen ordnungsgemäßen Datenschutz im Betrieb.
Insbesondere erhält der Leser Kommentierungen zu den neuen
BDSG-Vorschriften sowie entsprechende Vorschläge zur deren Umsetzung.
Ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht wurden auch die Muster für
die Datenschutzorganisation.
Die Broschüre kann zum Preis von je € 10,- zzgl. Versandkosten bei der
Geschäftstelle der GDD angefordert werden.