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GDD-Stellungnahme zum Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

 
Die GDD hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (Stand: 28.05.2010) abgegeben und am 18. Juni an einer entsprechenden Anhörung des BMI in Berlin teilgenommen.

Die GDD begrüßt, dass der Beschäftigtendatenschutz nicht in einem eigenen Gesetz, sondern im BDSG selbst geregelt werden soll. Auch die Intention des Entwurfs, im Wesentlichen nur eine Kodifizierung bzw. Konkretisierung des richterrechtlich geprägten Arbeitnehmerdatenschutzes herbeizuführen, wird begrüßt.

Allerdings vermisst die GDD in dem Gesetzesentwurf auch einige Punkte, die aus ihrer Sicht durchaus regelungsbedürftig wären. Dazu gehören unter anderem die Regelung der zulässigen Reichweite von Betriebsvereinbarungen und des Umgangs mit Beschäftigtendaten im Konzern.

Auch an einer Reihe von Einzelregelungen hat die GDD Kritik geübt. Die vollständige Stellungnahme der GDD ist hier abrufbar.