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Neue Info-Broschüre für Datenschutzbeauftragte

 
In den §§ 4f und 4g beschreibt das BDSG einheitliche Regelungen, was die Bestellung sowie die Aufgaben von betrieblichen bzw. behördlichen Beauftragten für den Datenschutz angeht.

25.06.2014

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Datenschutzbeauftragte – Motor des Datenschutzes

Diese Regelungen gelten in gleicher Weise für den öffentlichen Bereich des Bundes wie  für nicht-öffentliche Stellen, also für Unternehmen, Vereine, Verbände.

Die internen Datenschutzbeauftragten sind Motor des Datenschutzes in ihrer Behörde oder in ihrem Betrieb und zugleich Koordinatoren für alle Datenschutzmaßnahmen. Sie sollen auf allen Ebenen die Mitarbeiter motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten umzugehen, frühzeitig Entwicklung und den Einsatz der IT-Einrichtungen und der Software für die Verarbeitung personenbezogener Daten begleiten und auf ihre Datenschutztauglichkeit hin überprüfen und die Leitung der Behörde oder des Betriebes in den Stand setzen, ihre Verantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen, so Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seiner Broschüre „BfDI-INFO 4 - Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb“.

 

Neue Broschüre „Der betriebliche Beauftragte für den Datenschutz“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg hat nun eine aktualisierte Fassung seiner Infobroschüre zum Thema „Der betriebliche Beauftragte für den Datenschutz“ (Stand 17. Juni 2014) aufgelegt und bietet diesen zum kostenlosen Download an.

Neben den Fragen

  • Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
  • Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?
  • Wie ist der Beauftragte für den Datenschutz zu bestellen?
  • Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
  • Stellung, Rechte und Pflichten des Beauftragten für den Datenschutz

geht der Leitfaden auch auf „Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ ein.

 

Die GDD als Verband für Aus- und Fortbildung von Datenschutzbeauftragten

Als Anlaufstelle dafür wird dafür u.a. die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. genannt, wobei die sogenannten eForen der GDD als Plattform für weitere Informationen genannt werden, von denen Datenschutzbeauftragte in der betrieblichen Praxis profitieren können  (Abschnitt 6.). 


Die GDD als Info-Portal für Datenschutzbeauftragte

Die eForen bilden die virtuelle Plattform, um die Arbeit der GDD-Erfa-Kreise zu unterstützen. Ihr wesentlicher Zweck ist die Kommunikation zwischen dem Erfa-Kreis-Leiter und den Teilnehmern sowie der Austausch zwischen den Teilnehmern untereinander. Ferner kann den Teilnehmern über die eForen Zugang zu weiteren interessanten Informationen gewährt werden.

Innerhalb der Erfa-Organisation finden jährlich ca. 80 Erfa-Kreis-Sitzungen in Deutschland statt, in denen über 3000 Teilnahmen zu verzeichnen sind (letzte Auswertung im Jahre 2012, Tendenz steigend).

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg