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Der mit Datenschutzpraktikern und Juristen besetzte Arbeitskreis „BDSG
2001“ der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V (GDD)
hat seine zweite Praxishilfe zum neuen BDSG veröffentlicht. Mit der
Praxishilfe II werden die Vorschriften zur Datenübermittlung ins
Ausland sowie die innovativen Neuregelungen zur automatisierten
Einzelentscheidung, zur Videoüberwachung und zu Chipkarten
aufgearbeitet. Während die Chipkarten-Regelung den ausgebenden Stellen
besondere Transparenzpflichten auferlegt, beinhalten die übrigen der
vorgenannten Regelungen besondere Verarbeitungsvoraussetzungen, die im
Einzelnen dargestellt werden. Schaubilder, Ablaufschemata,
Maßnahmenkataloge und Fallbeispiele erleichtern das Verständnis der
Regelungen und deren praktische Umsetzung.
Der nach In-Kraft-Treten der dritten Fassung des BDSG gegründete
GDD-Arbeitskreis hat die Zielsetzung, Arbeitshilfen für besonders
praxisrelevante Fragestellungen des neuen BDSG zu entwickeln. Im Juni
2002 hatte er bereits die Praxishilfe „Verarbeitungsübersicht,
Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle“ veröffentlicht.
Die Broschüre kann zum Preis von je € 10,- zzgl. Versandkosten bei der
Geschäftstelle der GDD angefordert werden.