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Neue Praxishilfe des GDD-Arbeitskreises „BDSG 2001“

 
Der mit Datenschutzpraktikern und Juristen besetzte Arbeitskreis „BDSG 2001“ der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V (GDD) hat seine zweite Praxishilfe zum neuen BDSG veröffentlicht. Mit der Praxishilfe II werden die Vorschriften zur Datenübermittlung ins Ausland sowie die innovativen Neuregelungen zur automatisierten Einzelentscheidung, zur Videoüberwachung und zu Chipkarten aufgearbeitet. Während die Chipkarten-Regelung den ausgebenden Stellen besondere Transparenzpflichten auferlegt, beinhalten die übrigen der vorgenannten Regelungen besondere Verarbeitungsvoraussetzungen, die im Einzelnen dargestellt werden. Schaubilder, Ablaufschemata, Maßnahmenkataloge und Fallbeispiele erleichtern das Verständnis der Regelungen und deren praktische Umsetzung.

Der nach In-Kraft-Treten der dritten Fassung des BDSG gegründete GDD-Arbeitskreis hat die Zielsetzung, Arbeitshilfen für besonders praxisrelevante Fragestellungen des neuen BDSG zu entwickeln. Im Juni 2002 hatte er bereits die Praxishilfe „Verarbeitungsübersicht, Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle“ veröffentlicht.


Die Broschüre kann zum Preis von je € 10,- zzgl. Versandkosten bei der Geschäftstelle der GDD angefordert werden.