Zum 1. April tritt die sog. BDSG-Novelle I in Kraft, mit der u.a. neue Regelungen bezüglich der Einmeldung offener Forderungen in Auskunfteien sowie der Zulässigkeit und Transparenz beim Einsatz von Scoringverfahren geschaffen werden. Diese Novelle setzt auf die bereits am 1. September 2009 in Kraft getretene Änderung des BDSG auf, die insbesondere die Zulässigkeit der personalisierten Werbung beschränkt hat. Das Novellierungspaket wird durch die am 11. Juni 2010 wirksam werdende BDSG-Novelle III komplettiert.
Alle drei BDSG-Novellen betreffen im Wesentlichen den Kundendatenschutz. Vor diesem Hintergrund sind die Unternehmen gefordert, ihre Geschäftsprozesse mit Kundenbezug zu überprüfen und datenschutzkonform um- bzw. neuzugestalten. Hierbei unterstützt Sie das GDD-Praxis-Forum.
Der Handlungsbedarf wird anhand der in einem Wirtschaftsunternehmen regelmäßig vorhandenen (Teil-)Prozesse anschaulich aufgezeigt. Zugleich werden Empfehlungen zur konkreten praxisbezogenen Umsetzung gegeben.
Hier finden Sie eine Übersicht über die kommenden Termine.