- Info
Nach In-Kraft-Treten der dritten Fassung des BDSG am 23. Mai 2001 hat
die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) im Juli
2001 den mit Datenschutzpraktikern und Juris-ten besetzten Arbeitskreis
„BDSG 2001“ gegründet. Zielsetzung ist es, Arbeitshilfen für besonders
praxisrelevante Fragestellungen des neuen BDSG zu entwickeln. Als
Sonderbeilagen zu den RDV-Ausgaben 3/2002 und 4/2003 hat der
Arbeitskreis bereits erste Praxishilfen zur Dokumentation und
Zulässigkeit datenschutzrelevanter Verfahren ver-öffentlicht.
Mit der vorliegenden Praxishilfe III werden Transparenzpflichten der
Datenschutzverantwortlichen behandelt, wobei der seit der BDSG-Novelle
auch für die Privatwirtschaft geltende Direkterhebungsgrundsatz den
Ausgangspunkt bildet. Ferner wird der - schon im Vorfeld der
Datenerhebung relevante - Grundsatz der Datenvermeidung und
Datensparsamkeit mitbehandelt.
Die Broschüre kann zum Preis von je € 5,- zzgl. Versandkosten bei der
Geschäftstelle der GDD angefordert werden.