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Praxishilfe III des GDD-Arbeitskreises BDSG 2001

 
Nach In-Kraft-Treten der dritten Fassung des BDSG am 23. Mai 2001 hat die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) im Juli 2001 den mit Datenschutzpraktikern und Juris-ten besetzten Arbeitskreis „BDSG 2001“ gegründet. Zielsetzung ist es, Arbeitshilfen für besonders praxisrelevante Fragestellungen des neuen BDSG zu entwickeln. Als Sonderbeilagen zu den RDV-Ausgaben 3/2002 und 4/2003 hat der Arbeitskreis bereits erste Praxishilfen zur Dokumentation und Zulässigkeit datenschutzrelevanter Verfahren ver-öffentlicht.

Mit der vorliegenden Praxishilfe III werden Transparenzpflichten der Datenschutzverantwortlichen behandelt, wobei der seit der BDSG-Novelle auch für die Privatwirtschaft geltende Direkterhebungsgrundsatz den Ausgangspunkt bildet. Ferner wird der - schon im Vorfeld der Datenerhebung relevante - Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit mitbehandelt.

Die Broschüre kann zum Preis von je € 5,- zzgl. Versandkosten bei der Geschäftstelle der GDD angefordert werden.