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Praxishilfe IV des GDD-Arbeitskreises „BDSG 2001“: Datenschutzmanagement und -organisation

 
Nach In-Kraft-Treten der dritten Fassung des BDSG am 23. Mai 2001 hat die GDD im Juli 2001 den mit Datenschutzpraktikern und Juristen besetzten Arbeitskreis „BDSG 2001“ gegründet. Zielsetzung ist es, Arbeitshilfen für besonders praxisrelevante Fragestellungen der aktuellen Fassung des BDSG zu entwickeln. Die nunmehr vorliegende Praxishilfe IV bietet der Unternehmensleitung und den sonstigen Datenschutzverantwortlichen eine Orientierung zur Gestaltung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Datenschutzorganisation. Hierzu gehören auch der Aufbau und die kontinuierliche Fortentwicklung eines effektiven Datenschutzmanagements, das sich an den unternehmensspezifischen Geschäftsprozessen ausrichtet. Insofern sind die in der Praxishilfe dargestellten Grundsätze an die jeweilige Unternehmenssituation anzupassen.

Die Broschüre kann zum Preis von je € 5,- zzgl. Versandkosten bei der Geschäftstelle der GDD angefordert werden.