- Info
Nach In-Kraft-Treten der dritten Fassung des BDSG am 23. Mai 2001 hat
die GDD im Juli 2001 den mit Datenschutzpraktikern und Juristen
besetzten Arbeitskreis „BDSG 2001“ gegründet. Zielsetzung ist es,
Arbeitshilfen für besonders praxisrelevante Fragestellungen der
aktuellen Fassung des BDSG zu entwickeln. Die nunmehr vorliegende
Praxishilfe IV bietet der Unternehmensleitung und den sonstigen
Datenschutzverantwortlichen eine Orientierung zur Gestaltung einer den
gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Datenschutzorganisation.
Hierzu gehören auch der Aufbau und die kontinuierliche Fortentwicklung
eines effektiven Datenschutzmanagements, das sich an den
unternehmensspezifischen Geschäftsprozessen ausrichtet. Insofern sind
die in der Praxishilfe dargestellten Grundsätze an die jeweilige
Unternehmenssituation anzupassen.
Die Broschüre kann zum Preis von je € 5,- zzgl. Versandkosten bei der
Geschäftstelle der GDD angefordert werden.