Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2008 einen Regierungsentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen, der in einigen Punkten von dem vorangegangenen BMI-Entwurf abweicht. So sieht der Regierungsentwurf z.B. Regelungen zum Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten sowie eine Ausnahme des B2B-Marketing vom grundsätzlichen Opt-In-Prinzip vor.
Die Stellungnahme der GDD zu dem Kabinettsentwurf sowie eine Synopse zur Änderung des BDSG sind über die vorstehenden Links als PDF abrufbar.