Startseite

Regierungsentwurf zur Änderung des Datenschutzrechts

 

Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2008 einen Regierungsentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen, der in einigen Punkten von dem vorangegangenen BMI-Entwurf abweicht. So sieht der Regierungsentwurf z.B. Regelungen zum Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten sowie eine Ausnahme des B2B-Marketing vom grundsätzlichen Opt-In-Prinzip vor.

 

Die Stellungnahme der GDD zu dem Kabinettsentwurf sowie eine Synopse zur Änderung des BDSG sind über die vorstehenden Links als PDF abrufbar.